Instrument
instrumental
Instrumentalis
Instrumentation
instrumentieren
* Instrumént (lat.), n., –(e)s; –e; –chen, lein; –en-:
1) Werkzeug (s. d. und Zsstzg.), z. B.: Jeder Heilige .. trägt sein Marter-J. 6, 47 etc., — nam. insofern dergl. nicht einem eigentl. Handwerk, sondern einer Kunst, einer Wissenschaft dienen: J–e eines Zahn-, Wundarztes; Chirurgische, astronomische, mathematische, physikalische J–e etc., vgl. Apparat etc.; Zulage-J., s. Zulegen 5. — 2) (s. 1) Schriftgieß., J., Gieß-J., die Gießform. — 3) (s. 1) Tonwerkzeug, z. B.: Auf allen Arten von besaiteten J–en spielen. 22, 109 etc. Man untersch. z. B.: Blas-J–e, die durch den menschlichen Athem zum Tönen gebracht werden, wie Flöten, Trompeten, Posaunen etc., in weiterm Sinn auch solche, die durch einen Blasebalg zum Tönen kommen, wie die Orgel. — Blech-J., aus Metallblech, sowohl Blas- als Schlag-J–e, von gellendem Klang, nam. bei Militärmusik gebräuchlich. — Bogen-J., Saiten-J., dessen Saiten durch Streichen mit einem Bogen in Schwingung und zum Tönen gebracht werden, Streich- J–e. — Holz-J., aus Holz, im Ggstz. der Blech-J–e; speciell: Holz- und Stroh-J., Strohfiedel. — Tönt all die hohen Krieges-J–e. Heinr. IV. 1, 5, 2, s. Kriegsmusik. — Messing-J., Blech-I. — Reibe- oder Friktions-J., wo der Ton durch Reibung erzellgt wird, wie bei der Glasharmonika etc. — Saiten-I., durch Schwingung von Saiten tönend, z. B. Klavier. 15, 299, s. Tasten- und Bogen-I., nam. im engern Sinn solche, wo die Saiten mit einem Plektron oder mit den Fingern gerissen werden. — Schlag-I., wo der Ton durch Schlagen erzeugt wird, z. B. Pauke etc., s. Blech- und Tast-I. — Streich-J., Bogen-J. — Tast-J., Saiten-I., wo die Saiten durch Hämmer angeschlagen werden, welche mittels Drücken auf Tasten bewegt werden, z. B. Klavier etc. u. ä. m. — Oft für ein bestimmtes Tonwerkzeug, das bekannt ist oder aus dem Zusammenhang erhellt; ohne Zusatz sehr häufig von Klavieren. — 4) Rechtsspr., Urkunde, Beweisschrift: Die andern Punkte nennt dies I. 467b; Versicherung und Gegenversicherung wurden in Form von J–en aufgesetzt. 834b. —
~āl, a.: als Instrument dienend, durch Jnstrumente hervorgebracht, auch als Bestimmungsw. in Zsstzg. z. B.: J.-Musik etc. —
~ālis, m., uv.; -āle: Sprachl., ein Kasus (s. d.) zur Bez. des Mittels und Werkzeugs. —
~atiōn, f.; –en: Jnstrumentierung. —
~īēren, tr.: 1) Mus., für Tonwerkzeuge setzen; die Musik unter die versch. Jnstrumente ordnend vertheilen. — 2) Rechtsspr., eine Urkunde abfassen, Etwas dadurch beglaubigen.
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