individualisieren
Individualität
individuell
Individuum
* Indivīdu~aliſīēren (lat.), tr.: vereinzeln (ſ.
d. 3), auf Einzelweſen beziehn oder beſchränken. —
~alitǟt, f.; –en: die ein Einzelweſen von den übrigen
der Gattung unterſcheidende Eigenthümlichkeit u. Be-
ſonderheit. Forſter Br. 2, 72 ꝛc. — ~éll, a.: einem Ein-
zelweſen als ſolchem, nicht der ganzen Gattung ange-
hörig, eigen, ſich darauf beziehend. w. HBr. 2, 211 ꝛc.
— ~um, n., –s; -en (-a): Einzelweſen, z. B.: Zer-
fällt dieſer Südtheil Jtaliens ſchon von Natur in eine große
Anzahl geſonderter Landſchafts-Jndividuen, welche alle
ihren eigenen . . ſcharf ausgeprägten Charakter beſitzen. Stahr
Rep. 2, 27. Von Perſonen zuw. in einer ſinngemäßen
Fügung mit darauf bezügl. männl. Fw.: Du fähigeres
J., der du ꝛc. L. 10, 323.
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