Faksimile 0822 | Seite 814
Faksimile 0822 | Seite 814
Ihr Ihrer Ihrig Ihro ihrzen
† Ihr: 1) weibl. Dat. des pers. Fw. der dritten Pers., s. Er und Jhrer. — 2) Mz. von ,,du“ (s. d.). — 3) besitzanz. Fw., das durch „,sie“ bezeichneten Besitzern entspricht:
Sie (die Frau) hat —, Sie (die Eltern, oder: der Angeredete) haben ein Kind, dazu überall: Ihr Kind, nur daß „Ihr“ mit großem Anfangsbuchst. — außer im Beginn eines Satzes — den Bezug auf die angeredete Person hervorhebt. Im Ubrigen s. „Dein“ und „sein“ (Fw.). — Dazu das absolute (substant.) Fw.: Ihr-er, -e, -es oder: der, die, das Ihr(ig)e; Den Jhrigsten, den alten Gleim (Herrig 24, 268), s. Dein 4. —
~er: s. Ihr3; ferner:
Genit. zu ,sie“ (s. ebd. und Er), wofür mundartl., veralt. auch,,ihr“ vorkommt, auch: Thäten sich ihren Viel zusammen. Stumpf 354b, vgl. „Der“, Anm. —
~ig: s. Ihr 3. — ~o: im Kurialstil bei Titeln statt des besitzanz. Fw. „,ihr“:
Ihro Hoheit. G. 25, 44; Jhro des Königs der Niederlande * Majestät etc. 31, 343 und dazu Gervinus Lit. 5, 396; Bei Ihro Gnaden. Sch. 106b etc., vgl.: Ihr Gnaden irren sich. Im Lichtwer 98, gw.: Ihre Gnaden etc. —
~zen, tr.:
mit „Ihr“ anreden, vgl. Duzen, z. B.: Du bist recht gewachsen, ich ihrze dich nicht. Auerbach D. 1, 249; Der .. sich soviel einbildet, daß er, zu sich selbst redend, sich ihrzet. Gervinus Lit. 3, 112; Luther 6, 544b; 8, 14a; Weil das I. damals nur noch in dem strengsten Verhältnis der Dienstbarkeit üblich war. V. Br. 1, 33 etc. S. L. 5, 326. Mund- artl. auch: Ihren. Stalder 1, 338.