Faksimile 0822 | Seite 814
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Ihr Ihrer Ihrig Ihro ihrzen
Ihr: 1) weibl. Dat. des pers. Fw. der dritten Pers., s. Er und Jhrer. 2) Mz. von ,,du“ (s. d.). 3) besitzanz. Fw., das durch „,sie“ bezeichneten Besitzern entspricht:
Sie (die Frau) hat —, Sie (die Eltern, oder: der Angeredete) haben ein Kind, dazu überall: Ihr Kind, nur daß „Ihr“ mit großem Anfangsbuchst. außer im Beginn eines Satzes den Bezug auf die angeredete Person hervorhebt. Im Ubrigen s. „Dein“ und „sein“ (Fw.). Dazu das absolute (substant.) Fw.: Ihr-er, -e, -es oder: der, die, das Ihr(ig)e; Den Jhrigsten, den alten Gleim (Herrig 24, 268), s. Dein 4.
~er: s. Ihr3; ferner:
Genit. zu ,sie“ (s. ebd. und Er), wofür mundartl., veralt. auch,,ihr“ vorkommt, auch: Thäten sich ihren Viel zusammen. Stumpf 354b, vgl. „Der“, Anm.
~ig: s. Ihr 3. ~o: im Kurialstil bei Titeln statt des besitzanz. Fw. „,ihr“:
Ihro Hoheit. G. 25, 44; Jhro des Königs der Niederlande * Majestät etc. 31, 343 und dazu Gervinus Lit. 5, 396; Bei Ihro Gnaden. Sch. 106b etc., vgl.: Ihr Gnaden irren sich. Im Lichtwer 98, gw.: Ihre Gnaden etc.
~zen, tr.:
mit „Ihr“ anreden, vgl. Duzen, z. B.: Du bist recht gewachsen, ich ihrze dich nicht. Auerbach D. 1, 249; Der .. sich soviel einbildet, daß er, zu sich selbst redend, sich ihrzet. Gervinus Lit. 3, 112; Luther 6, 544b; 8, 14a; Weil das I. damals nur noch in dem strengsten Verhältnis der Dienstbarkeit üblich war. V. Br. 1, 33 etc. S. L. 5, 326. Mund- artl. auch: Ihren. Stalder 1, 338.