hüten
huten
II. Hǖten, hūten, tr.: mit einem Hut verſehen, in
der Zſſtzg.: Be-: Mit dem behuteten Schwerte [beim
Landesvater ꝛc.]. V. Br. 1, 96; Fiſchart Garg. 58a ꝛc.,
vgl.: Sich beim Nähen befingerhuten ꝛc., Ggſtz.:
Ent-: den Hut abnehmen ꝛc.
Anm. Schwzr. hüteln, Halmhüte machen. Dazu:
Hütler, auch = Hüter I. Schm.
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