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Behörde
Be~hȫrde, f.; –n:
der Ort, das Kollegium, vor welches ein bestimmter Kreis von öffentlichen Angelegenheiten gehört: Einen bei seiner vorgesetzten B. verklagen; Die zuständige B.; Die obersten B–n etc.; Gerichts-, Orts-, Policei-, Staats-B. etc., zuw. auch was einer Behörde zukommt, gebührt, gehört: Raub und Mord zu bestrafen, ist eure höchste B. G. 5, 266.
Anm. Von „behören“ = gehören, mundartl. auch statt Behör (s. d.), wie: Gehör(de) etc. Dazu: Behördlich, a.: auf eine B. bezüglich, von ihr ausgehend etc.