Hofen
Höfen
Hōfen, Höfen (veralt.):
1) tr.:
a) Einen hausen (s. d.) und h., ihn in Haus und Hof aufnehmen. —
b) Gehoft, zu Hof gezogen, bei Hof betheiligt, und Gehöft, höflich, s. 4, 172; Was die gehöfte Welt [die Hofwelt, der fürstliche Hof] .. für Art zu herrschen hat. 8, 309). —
2) intr. (haben):
a) residieren, Hof halten, s. Höfeln 2.
Zsstzg.: Be-, tr.: mit einem Landgut versehn, nam. im Partic. —
Eīn-: ein Gut als ganzen, halben etc. Hof (s. d. 3c) in die Register eintragen. Schm. — Ent-, tr.: des Guts entsetzen, f. Abmeiern.
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