höfeln
Hȫfeln, intr. (haben):
1) (veralt.) hobeln (s. d.). — 2) einer Person den Hof machen, aufwarten, schmeichelhafte kleine Gefälligkeiten beweisen, schmeicheln, sich hofmäßig benehmen etc.: Einen fein geschliffenen, etwas höfischen und h–den Mann. E. 189; Wenn die Junker den Bettlern im Dorfe höfeln (gute Worte geben), so helf Gott den Bauern. 1, 46; Mehr wird und schädlicher Völkern gehöfelt als Fürsten. Denkw. 1, 191); Tanzen, h., schwänzeln. Sh. 2, 505; G. 270 etc. Dafür auch, nicht immer mit verächtlichem Nebensinn, hofen (s. ): Jeder Ritter hofete ihr. 2, 83 etc. und hofieren (s. d.). — Dazu Höfelei, das Höfeln, die Einem erwiesene Aufmerksamkeit, Schmeichelei, — auch: höfisches Benehmen, u. dafür: Höferei. 4, 152 v. 202. — 3) veralt., Kränzchen, Assembléen geben oder besuchen, gastieren, schmausen (s. Hof 5), z. B. LastD. 2a; Prof. 29 etc., auch Hofieren etc.,.s.
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