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Hof
Hōf, m., –(e)s; Höfe; Höfchen; lein; -:
1) ein rings eingeschloßner, nach oben offner Platz:
a) allgem., veralt. und mundartl. außer in einigen Zsstzg. (s. d.), z. B. Bau-H. etc., ferner niederd. = Garten, so: Apfel-, Baum-, Blumen-, Kraut-H. (oder Garten). Brem. Wörterb. 2, 637.
b) ein nicht bepflanzter, dachloser, von Mauern oder Gebäuden eingeschloßner Platz, der zu einem Gebäude, namentl. zu einem Wohnhaus gehört: In den Höfen des Hauses unsers Gottes. Ps. 135, 2; Hatte einen Brunnen in seinem H–e. 2. Sam. 17, 18; Aus dem engsten Höfchen. G. 25, 117; Auf dem H.; Man geht aus dem Haus über den H. in den Garten; Die Zimmer gehen auf oder in den H., nicht auf die Straße; oft verbunden: Haus (s. d. 5 und 4a) und H. So schwzr.: H., Melkplatz um die Sennhütte. Auch als anständig verschleiernder Ausdruck: Auf (nicht „in“) dem H. sein, auf den H. gehn = Abtritt, s. hofieren 6. 2) übertr. von 1:
a) Ringe, die man zuw. um leuchtende Punkte, so um größre Sterne, namentl. um Sonne u. Mond wahrnimmt, Halo, auch ,,Krone“ genannt, s. G. 37, 43 ff.; Wir sehen einen solchen Glanz-H. um die Sonne, welche von einer Wasserfläche ins Auge fällt. 44; Wenn man die Mondhöfe häufiger beobachtet als die Sonnenhöfe, so liegt der Grund darin, daß das Licht der Sonne zu blendend ist. Pouillet-Müller 2, 578 etc.
b) H. oder Krone, der Kreis um die Brustwarze.
c) Wappenk., krause, blätterförmige Zierat um manche Schilde, zumal auf ältern Siegeln. 3) (s. 1) ein Gebäude mit einem Hof und den dazu gehörigen Grundstücken:
a) ein ansehnliches, großes und vielumfassendes Gebäude, auch in Städten, im Allgm. außer in Zsstzg. wie Gast-, Jäger-, Pfarr-H. etc. und in Verbindung mit Eigennamen, z. B.: Im bairischen H. [Hôtel de Bavière] übernachten; Auerbach’s H. in Hof Leipzig etc., veralt., z. B. statt Palast, Schloß: Im H–e des Königes zu Babel. Jes. 39, 7; Die sind in den königlichen Höfen [,,in der Könige Häusern“ Matth. 11, 8]. Luk. 7, 25, vgl. 4 und: Sind an den Höfen der Könige. Eß. Gewöhnl. nur noch von ländlichen Gebäuden mit Zubehör, und zwar:
b) die Wohnung des Grund- oder Gerichtsherrn auf dem Lande, nebst Zubehör: Ein adeliger H., der Herren-H. oder H., schlechthin; Zu H–e dienen, dreschen, pflügen etc. = zur Frohn; Auf dem H. zu P. wird eine Köchin verlangt etc.
c) eine Wohnung auf dem Lande mit den dazu gehörigen Gebäuden und Grundstücken; ländliches Besitzthum, bald größern, bald geringern Umfangs; auch ein nicht überall gleich großer Jnbegriff ländlicher Grundstücke sammt den zugehörigen Wohn- u. Wirthschaftsgebäuden. So in Baiern z. B.: Ein ganzer H., Besitzung von mindestens 50—60 Juchart Acker; ein halber H., eine Hufe oder Hube; Dies Gut beträgt einen viertel H. etc. Jesus kam zu einem H–e, der hieß Gethsemane. Matth. 26, 36; Im Emmenthal, da die Menschen bekannter sind unter dem Namen ihrer Höfe als denen ihres Geschlechts. Gotthelf G. 53; Da die Bauersprachen und Bauergerichte beim ältesten oder vornehmsten H–e gehalten wurden, so hieß solcher H. auch Richt-H. .. Der älteste H., der Richt-H., ward nun in vorzüglicherem Sinne H. genannt, womit man den Haupt-H. oder Ober-H. in der Bauerschaft .. bezeichnete. Immermann M. 1, 291 etc. 4) die Bewohner eines Hofs (3), z. B.: Das weiß der ganze H., d. h. alle Leute auf dem Gut oder H., vgl.: das ganze Dorf, die ganze Stadt etc., namentl. aber, s. 3a, die Fürstlichen, mit ihrer Umgebung und zuw. diese Umgebung: Der H. ist verreist; Die europäischen Höfe [Mächte]; Der kaiserliche, königliche, preußische H.; Der H., der gern bei jedem Fest, | um desto reizender zu überraschen, | fein lange auf sich warten lässt, | der H. war eben angekommen. W. 12, 18; Er folgt dem H.; Der H. ist ihm verboten; Den H. verlassen; Befehl vom H. erhalten; Am H. leben; Die Herren und Frauen am Hofe; An den H. kommen, gezogen, berufen werden; Mit seiner Bitte an den H. gehn, sich wenden; Bei H–e leben, sein, wohlgelitten sein, Etwas gelten; Nach H–e gehen, kommen, fahren, sich begeben; Jch gehe nicht nach [,,an“ 34, 40] H. G. 9, 41; Nach H. gebeten. G. 22, 342; Erhielt den Auftrag, ihn unverzüglich nach H. zu bringen. W. 6, 17; Bis diese Geschicht nach H. erschallte. Zinkgräs 2, 64; Lang zu H., lang zu Höll. 43; Zu H. kommen, gezogen, gerufen, befohlen werden; Daß man von H. aus [von Seiten des H–s] nicht säumen konnte. G. 39, 303; Nobel, der König, versammelt den H. . . Der König gedenkt mit allen seinen Baronen | H. [5] zu halten in Feier und Pracht. 5, 123 etc., auch zuw. = Hofhaltung: Weil die Kisten durch zu großen H. | und freies Spenden etwas leicht geworden. Schlegel Rich. II. 2, 1 etc. und oft übertr. auf den Kreis dienstfertiger Verehrer einer (nicht fürstlichen) Person: Ihn zum Helden des Tages zu machen und dadurch auch für ihren H. zu gewinnen. G. 15, 174; Von einer Menge Liebhaber belagert ... Jch gewöhnte mich dadurch, einen rauschenden H. um mich her zu haben. W. 18, 43 und so namentl.: Einer Person den H. [frz. cour] machen, durch angelegentliche, eifrige Verehrung und Dienstbeflissenheit sich um ihre Gunst bewerben etc.; eigentl. von der respektvollen ceremoniellen Aufwartung bei Fürsten etc.: Da die Gesandten, um ihren H. zu machen, wieder hereintraten. G. 20, 249; Was die Korinthier in die Laune setzt, dir, wie einer fremden Fürstin, welche sich eine Zeitlang unter ihnen aufhalten wollte, eine Art von glänzendem H. zu machen. W. 23, 90 etc., und mehr übertr.: Seit jener Zeit, da sie den stillen Musen | .. den H. gemacht. 11, 186; Pfeffel Po. 3, 129 etc., sich um ihre Gunst bewerben; Einem Mädchen den H. machen. Forster Sak. 21; Sch. 649b etc. 5) (s. 4) eine glänzende, würdevolle Versammlung, z. B. früher ein vom Fürsten berufner Reichs- oder Landtag, s. 4: G. 5, 123, den Anfang des Reineke Fuchs; Sich begab auf eine Zeit, daß ein H. sollt werden. Murner Ul. 110, so auch: Stech-, Turnier-, Schützen-H.; Kindbett-H., Besuch bei der Wöchnerin nach der Taufe; Jungfrauen-H., Kränzchen, festliche Zusammenkunft etc., s. Schm. Jetzt hochd. nur noch in der Bedeutung eines hohen Gerichts oder Tribunals, so Gerichts-H. und als Arten z.B.: Appellations-, Assisen-, Kassations-H., ferner Lehen(s)-H., hohes Gericht in Lehenssachen etc.
Anm. Ahd., mhd. hof, eigentl. das Eingehegte, Umzäunte, vgl. das nach der Lautverschiebung entsprechende gr. πος (Garten, vgl. engl. yard = Hof etc.) vgl. Hafen und Hag (z. B. Hagestolz = Hofstolz etc.). In Nordd. mit geschärftem „o“ in den unverlängerten Formen, daher z. B. bei Zinkgräf 2, 43; 64 etc. die Schreibw. Hoff. Als Bestimmungsw. uv., doch findet sich auch bei Ältern z. B.: Hofe-Leut. Opitz 1, 250; -Recht. Luther 6, 164a; -Statt. Mühlpforth Leich. 190; -Wesen. Schweinichen 3, 100 etc. und plattd. untersch. man: havemann (hochd. Hōfmann) ein hofhöriger Mann oder der Schaffner auf einem Hof oder Landgut, von hoffmann (hochd. Höfmann), einem Mann, der an einem Hof lebt, höfische Sitten hat etc.; so Hōfdienst [Frohnen] und Höfdienst [z.B. des Dienst habenden Kammerherrn] etc. Etwas Ähnliches liegt vielleicht der (mir unklaren) Unterscheidung zu Grunde: Ich wollte sie Alle zu Hofräthen ernennen, wenigstens zu Höfräthen. Börne 2, 465. Als Bestimmungsw. in einer Unzahl Zsstzg., namentl. Titel, um die Beziehung auf den fürstl. H. zu bez., vgl. „Leib-“ zur Bez. der Beziehung auf die Pers. des Fürsten.
Zsstzg. s. 1a; 2a; 3c; 5 und die von Haus, auch in einer Menge geogr. Eigennamen, ferner z. B.: Ácker- [3a]: ein Vorwerk, zu dem Ackerbau gehört; auch = Bauer-H. Bāū- [1a]: Platz für die Arbeiten der Zimmerleute und ihr Baugeräth; Zimmer- H. Bāūer(n)- [3c]: im Ggstz. zu adligen oder Ritterhöfen. Dīēnst- [3c]: dessen Besitzer zu Frohndiensten verpflichtet ist.
Díng-:
1) [3c] ein dem Lehnsmann unter gewissen Bedingungen verliehener Hof, Curia dominicalis, zuw. auch statt Meier-H. 2) [5] veralt., Gerichtshof. Dōm- [1b]: s. Kirch-, Kloster-, Tempel-H. Ēdel- [3a]: adliger Hof. G. 10, 130. Elends- [3a]: Bettelthurm, Haus für Fremde, Heimatlose. Prutz Mus. 1, 22. Erb- [3c]: Erbgut. Fálken- [3a]: Gebäude für die Falken zur Beize etc. Fasānen- [3a]: Fasanerie. Frēī- [3c]: frei von Frohndiensten etc. Frēīt-: Fried-, Kirchhof (s. d. u. vgl. Schm. 1, 621): Heunt voller Freuden, morgen auf dem F. SClara EfA. 1, 348; Fischart B. 55a; Grün Ritt. 22 etc. Frīēd-: eingefriedeter Raum um Kirchen und Tempel etc. als Asyl, heiliger Schutzort etc.: Sie gingen zu dem Münster ... Auf dem heiligen F. etc. Simrock N. 1795. Jetzt wie Kirch-H., der Gottesacker, Begräbnisplatz. Gutzkow R. 1, 14; 8, 21 etc., oft mit der An- und Umdeutung auf „Frieden“: Der Kirchhof ist auch der F., ihr seht es an den Gräbern. Temme SchwM. 1, 12. Frōhn-:
1) [3c] Hof, auf dem Frohndienste haften.
2) (ver- altet, mundartl.):
a) Hof, worauf heilige, kirchliche Gebäude stehn, Heiligen-, Seel-, Widums-H.
b) [3a] öffentliche große Gebäude.
Fürsten-:
1) [4].
2) [3a] Name mancher Gasthöfe. Gást- [3a]: Jn einem Wirthshaus [s. d.] oder, vornehmer gesagt, in einem G. Auerbach Gv. 142; übertr.: Den G. geizer Würme [den Leib des Menschen]. Gryphius 513. Geríchts- [5]: Die sogen. Cours d’amour oder Gerichtshöfe für Liebessachen. W. 32, 313 etc. Glánz-: glänzender Hof, z. B. [2a]. = Grās- [1b]: Hof, wo das Vieh grast. Gutlēūt- [3a]: Hospital, Siechenhaus. Gutzkow Kn. 104. Hāūpt-: z. B. [3c]. Hēīligen-: Frohn-H. 2a. Hérren- [3b]. Hínter- [1b]: der hintere Hof oder der hintere Theil eines Hofs, Ggstz. Vorder-H. Hólz-:
1) Hof zur Aufbewahrung von Holz.
2) [3a] Ort des Holzverkaufs und danach auch: der Verkauf selbst, Holzmarkt. Hühner- [1b]: für Hühner und Federvieh. Húnde- [3a]: Hundezwinger. Jāgd-, Jǟger- [3a]: umfassendes Jagdhaus. Kéller-: Köln-H. Kírch-:
1) [1b] Hof bei der Kirche, vgl. Dom-H. etc.
2) s. Fried-H., Todten-H., übertr.: Einen K. geschaffen aus dieser lebensvollen Brust. Börne 2, 150; Einen abgesägten Baumgarten, gleichsam einen Baum-K. IP. 22, 107. Klōster- [1b]. Kōhl-:
1) [1a] Kohlgarten.
2) [3c] schlechte ländliche Besitzung, wo nur Kohl fortkommt. V. 2, 38. Köln(er)-: Keller- H., zinsbarer Meier-H., vgl. lat. Colonus. Kom- Hof thūr- [1b]: Hof der Komthurei. Musäus M. 2, 140. Kȫnigs-:
1) [4].
2) [3c] königliches Kammergut. Kórn- [3a]: Kornmagazin. Kōth- [3c]: Kossaten-H. oder -Gut. Kúnkel- [4]: die Schaar der in der Kunkel- oder Spinnstube den Frauen hofierenden Männer: [Die Weiber möchten], daß jeder Herkules die Löwenhaut ablegte und ihren K. vermehrte. G. 9, 179 etc., s. auch Weiber-H. Kúttel-: Schlacht- H., Fleischbank. Matthestus Luth. 101b. Lánd- [3b; c]: Wie ... Jene goldne Quitten | in den L. trägt. Salis; Die stattlichen Landhöfe .. auf Wurten ragend. V. Br. 2, 75; Wiedasch Od. 23, 359. Lêhen(s)-:
1) [5] Mann-H.
2) [3c] ein Bauernhof etc. als Lehen. Niebuhr Nachgel. 1, 274. Līēbes- [5]: Minne-H., wo im Mittelalter wie in einem Gerichts- H. (s. d.) über Liebessachen verhandelt wurde. Sch. 453a. Mánn-: Lehen-H. 1. Mēīer- [3c]: Meierei, Hof eines Meiers (s. d.), sowohl ein kleiner von einem Meier oder Hofmeister verwalteter Landhof, Vorwerk (z. B. G. 18, 25; V. Od. 23, 358; 24, 206; W. 17, VIII etc.), als auch ein von einem Meier oder Zinsbauern besessenes Gut, Meierstatt. Mínne-: Liebes-H. Míst- [1b]: Hof, wo der Mist sich aufgesammelt, s. Vieh-H.: Die Straße dient jedem kleinen Hausbesitzer zum M., Ställe und Scheune, Alles ist dort. G. 26, 58. Mōnds- [2a]. Mǖhlen- [1b]: Ein Esel .. ging auf der M. Gleim 3, 326. Nêben-: Vorwerk etc. Öber-:
1) [3c] auch: der höher gelegne Theil eines Hofs im Ggstz. des Unterhofs. 2) [5] oberer Gerichtshof. Pácht- [3]: Pachtgut. Páck- [3a]: Packhaus, öffentliches Gebäude, wo ankommende oder abgehende Waaren, behufs der Verzollung etc. gepackt werden müssen. Pést- [3a]: Spital für Pestkranke, s. Gutleut-H. etc. Pfárr-:
1) [1b] Hof des Pfarrhauses. 2) [3a] ansehnliches Pfarrhaus. Póst- [1b]. Rêde- [3c]: Höfe der freien Hausgenossen, deren Vorsteher der Schulze oder Redemeier ist, dessen Hof der „Redemeierhof“ heißt und wo zu bestimmten Zeiten an den sogen. „Pflichttagen“ ihre Rechte oder „Hofsprachen“ verlesen werden. Möser Osn. 1, 69. Rícht- [3c]. Sāl-: freier, unzinsbarer Herren-H., von dem andre Höfe abhängig sind etc., vgl.: Den Saelhöfern, wie man die Urtheilsfinder gemeinen hier jetzt nennt. Möser Ph. 1, 344 und Sattel-H. Sáttel-: sattelfreier Hof, auch Siedel-H., mhd. sëdelhof, Bauernhof, der ursprüngl. ein adliger Sitz war oder noch ist. Schm. etc., vgl. Benecke und das dort Angeführte. Schlácht- [3a]: Schlachthaus, Kuttel-H. Schlóß- [1b]. Schützen-:
1) [1b] Hof des Schützenhauses. 2) [3a] Schützenhaus. 3) [5] Schützengilde. Sēēl-:
1) s. Frohn-H.
2) = Siedel-H. Sīēdel-: Sattel-H. Sónnen-:
1) [2a].
2) Gasthof zur Sonne etc. Stāhl- [3a]: Name des frühern Gebäudes der Hansestädte in London, wo die von dort nach Deutschland gehnden Tücher „gestahlt“ wurden, engl. steel-yard, (das auch eine Schnellwagebez.), s. Möser Ph. 1, 167. Stēīn- [1b]: steingepflasterter Hof. Stück-: Ort für das grobe Geschütz, Artilleriepark. Témpel- [3a]: die Wohnung eines Großmeisters vom Tempelorden, daher noch Eigenname mancher Schlösser etc. Tōdten-: Begräbnisplatz, s. Kirch-H. Hausbl. (58) 2, 239. Unter-: s. Ober-H. Vīēh- [1b]: eigens für Vieh bestimmt, Mist-H. Vōr- [1b]: 1) Vorder-H. 2) ein eingefaßter unbedeckter Platz vor einem Gebäude, namentl. oft bibl.: V. des Tempels; Wir nähern uns dem Schlosse und werden durch die Arme eines halbrunden V–s empfangen. G. 23, 304 etc., oft übertr., wie Eingang, das zu Etwas, als dem eigentl. Hauptgegenstand Hinführende, das als Vorbereitung Vorangehnde: Diese geheimen Wissenschaften, in deren V. mir dunkler ward. G. 10, 55; Arbeitet gleichsam im V–e des Stils .. Die Schwelle des Heiligthums selbst zu betreten. 31, 35; Der Tod, da sein V., das Alter, Beraubung der Lust ist. W. 26, 65 etc.; V. [der Raum vor] des Labyrinths im Ohr; Vorhöfe des Herzens etc.; Hei- den-V. im jüdischen Tempel, welchen letztern selbst die Heiden nicht betreten durften, übertr.: Im Heiden-V. des Freistaats. IP. Vórder-: s. Hinter-H. Wēīber-:
1) [4] ein Hof, an welchem Weiber das Regiment führen, s. Kunkel-H.
2) [3a] Serail, Frauengemach etc. Wítthums-: s. Frohn-H. Zímmer-: Bau-H. Zíns- [3c]: der zu Grundzins verpflichtet ist. Zóll-: Hof des Zollhauses; Zollhaus von bedeutendem Umfang. Zwíng(el)-: Zwinger, in den alten Burgen der freie Raum zwischen den Zingeln und der innern Mauer. Körner Sch. 4, 254 u. ä. m.