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Gehilfe Gehülfe)
II. Gehilf~e(Gehülfe), m., –n; –n (–in, f.; –nen):
Pers. mit dem Beruf und in der Stellung einem Ubergeordneten durch mitwirkende Thätigkeit hilfreiche Hand zu leisten, vgl. „Mitarbeiter“, das einen Nicht-Untergeordneten, und „Helfer“, das zuweilen selbst einen Höhern (in der Bedeutung Heiland, Retter) bezeichnet, ferner „Gesell“, das einen G–n bei den gewöhnl. Handwerken bezeichnet etc.: Gott, der Helfer in der Noth; Der Redakteur hat einen G–en, der die Beiträge der Mitarbeiter ordnet etc.; Apotheker, Barbiere, Kaufleute etc. haben G–n in ihrem Geschäft; Handels-, Handlungs- G., vgl. Kommis; Amts-G., Adjunkt, Substitut, nach Adelung auch (minder gut) statt Kollege, Amtsgenoß, vgl.: Daß ein Mann kein schicklicher Ehe-G. für eine Dame wie Selinde wäre. W. 19, 295; Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei, ich will ihm eine G–in machen. 1. Mos. 2, 18; Wer eine Hausfrau hat . ., hat einen treuen G–en. Sir. 36, 26; Der mein G–e [„Mitarbeiter“ Eß] und Mitstreiter. Phil. 2, 25; Nicht daß wir Herren sind über euren Glauben, sondern .. G–en [„Mitbefördrer“ Eß] eurer Brüder. 2. Kor. 1, 24; Auf daß wir der Wahrheit G–en [Fördrer] werden. 3. Joh. 8; Dem Schüler zeigt man von Weitem, was zu thun ist, dem G–en giebt man die Mittel an die Hand, wie er das Ziel erreichen kann. G. 10, 49; Meine Nichte, die vielleicht zur häuslichen G–in unter meiner Anleitung am besten herangewachsen wäre. 15, 8; Die Gäste, seine G–en, dich zu rupfen [im Spiel]. Klinger F. 264 etc.
Zsstzg. s. o. und vgl. die von Helfer, nam. auch: Mít-: Wer ein tauglicher M. sei an dieser großen Arbeit. Fichte 8, 217; Ihr Mitgehülf, Ihr Rath, Ihr Hinterhalt werd’ ich. | Ich sterbe, falls Sie mir die zweite Rolle geben, | wenn wir nicht Jeden dort bald aus dem Sattel heben. Hagedorn 1, 94 etc.