Herrlichkeit
Hérrlichkeit, f.; –en:
1) das Herrlichsein u. das Verherrlichende: Dein ist das Reich und die Kraft und die H. in Ewigkeit. 6, 13; Daß auch Salomo in aller seiner H. nicht bekleidet gewesen als derselben eins. 29; Eine andere H. haben die himmlischen [Körper] und eine andere die irdischen. 1. 15, 40; Das Gefühl seiner Macht und H. 39, 69; Der Edle fühlt’ .. die H. der Tugend seines Freundes. 11, 149 etc. —
2) (s. 1 und hehrfroh, vgl. hehr, Anm.) namentl. auch: eine große Freude u. etwas Erfreuendes: Die Leute hatten eine große H., mich wiederzusehn. 5, 22; Die H. wird nicht lange dauern, z. B. Ob. 1, 96; Br. 2, 67 etc. — So auch eine Feierlichkeit. — 3) etwas Herrliches (s. 1 und 2), ein herrlicher Ggstd.: Die Gegenstände seiner Wünsche und die H–en, die es ahnt. 7, 343; Der Untergang dieser H–en. 25, 259 etc. — 4) das Herrsein, die Gerechtsame eines Herrn, sowohl des Gerichtsherrn (Gerichtsbarkeit) als des Erb- und Grundherrn (Regal), s. Herrschaft: Die forsteiliche H., das Forstregal; Ist kein Zeichen einer H. Osn. 1, 15; Die haben die niedere H. da gehabt. 393b; Alles in die hohe H. des Thurgaus dienlich [dienend, gehörend]. 395b etc. — 5) das Gebiet eines Herrn, ein Bezirk mit Herrengerechtsame (s. 4), Herrschaft: Aus einzelnen Vogteien waren edle H–en erwachsen etc. Osn. 1, XlX; Keine halbe Stunde weit jagen zu dürfen, ohne in eine neue H. zu kommen. Ph. 4, 169; Dieweil aber König Albrecht auch in Werbung gestanden, diese Herrschaften zu kaufen .. und aber Wernher diese H–en dem Gestift Basel baß gönnet. 705b; Das Schloß Hagenwylen mit seiner H. wird bewohnet von Denen von Bernhausen. 395a etc. — 6) als Titel: Ew. H. (vgl. engl. your Lordship), z.B. auch: Mit so unverschämter Lüge | das Ohr zu kränken Seiner H. [des Sultans]. 4, 74.
Zsstzg. vielfach, ein Genitivverhältnis bezeichnend, s. die von Herrlich, Herrschaft und Regal, z. B.: Ābend- [1]: Die süße Harmonie der A. Tiedge 2, 184, vgl.: Hab’s geschrieben in guter Zeit, | Tags, Abends und Nachtherrlichkeit. G. 6, 67, in der herrlichen Nacht. — Flítter- [1]: schimmernde ohne Gehalt: Der sich an der F. der neuen Welt ergötzt. G. 31, 18. — Grúnd- [4]. — Hérren- [4]: Prometheus, im Bewusstsein seiner H. über alles Geschaffene. Stahr Par. 3, 116. —
Kámmer-: das Kammerherr-Sein. G. Stolb. 144, auch [6]: Sein Dünkel ließ ihn glauben, ich würde vor seiner hochadeligen K. zurückbeben. HRau Beth. 163. — Lêhns- [4]: Stand .. unter der Ober-L. des römischen Stuhls. Fallmerayer Or. 2, 43 etc. — Öber- [4]: Daß der Mensch sich der O. eines Einzigen unterwarf. W. 31, 507; Des Schicksals Zwang ist bitter, | doch seiner O. | sich zu entziehn, wo ist die Macht auf Erden? 20, 127 etc. — Schírm- [4; 5]: Verkauft . . an 2 Klöster und Sch–en. JvMüller 15, 238. — Sélbst- [4]: Er herrschte hier nicht etwa ein Fürst mit fester und ausschließlicher S. Droysen Y. 1, 29 u. v. ä.
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