behend
Behende
Behénd(eBehénd(e), a.:
flink; geschwind mit Leichtigkeit und Gewandtheit (körperl. und geistig): Die b–e sind, Schaden zu thun. 6, 18; Schwang | sich auf das Roß b–e. 14b; Solche Schätze zu gewinnen, | da muß man viel b–er sein. 1, 169; 262; Jndeß die Fremden in einer unbekannten sehr b–en Sprache gegen einander zischten. 19, 312; Soll ein Lebewohl | b., auf ewig, unsre Trennung siegeln? 13, 323; Daß er’s nicht b–er noch subtiler machen kann. 6, 317a; So gar grob und un-b. .., daß mich dünkt, es sollt ein trunken[er] Bauer b–er und geschickter lügen können. 1, 300b; 56b; 11, 114; 225 etc. — Nbnf.: B–ig. 12, 210; Rom. 16; B–iglich. M. 140; dazu B–igkeit. 31, 256; R. 4, 359; 11, 115; 33, 209 u. o.; auch in Mz.: Alle Bequemlichkeiten, kleinen Vortheile und B–igkeiten dieses ganzen leichten Baues [Wagens]. 18, 128, — wodurch das Behende bewirkt wird.
Anm. Mhd. behende, ahd. hantic, fertig, gewandt, von Hand. — „Gehénd“ beruht auf possierlicher Mißbetonung des Partic. von Gehen, s. Od. 2, 368. — Veralt. Adv. Behends.
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