Heller
Héller, m., –s; uv.; –chen, lein; -: 1) eine
nach Zeit und Ort im Werth wechſelnde Scheidemünze,
meiſt ½ Pfennig, Halbling: Auf oder bei H. und Pfen-
nig, bis auf den letzten H. bezahlen; Wie viel ich wohl werth
bis zum H. mag ſein. B. 66b ꝛc.; Keinen (rothen) H. ha-
ben, werth ſein ꝛc.; Den H. zehnmal umkehren, ehe man ihn
ausgiebt; Wer den H. nicht ſpart, wird keines Pfennigs Herr;
Was zum H. geſchlagen iſt, wird kein Groſchen ꝛc.; Alle ga-
ben ihre drei H. zum Beſten [ließen ihre Weisheit hören,
vgl.: Seinen Senf zugeben]. Wilkomm Sag. 1, 42 ꝛc.;
Um ein Pfund (ſ. d.) H. ſtrafen u. ä. m. — 2) ein klei-
nes Gewicht, ₈½ Loth.
Anm. Haller, Häller (z. B. noch L. 3, 72), d. i. Pfen-
nig von Schwäbiſch Hall, vgl. Thaler = Joachimsthaler
Gulden, ſ. Schm. 2, 168.
Zſſtzg. mit Zahlen wie: Zwei-, Drei-, Vier-H., fer-
ner z. B.: Mittel-H. (früher im Salzw. zu Halle üb-
lich), Raben-H., mit einem Raben im Gepräge; Mutter-
H. | in den noch leeren Taſchen. Kind (Echtermeyer 135),
vgl. Mutterpfennig und: Weil mir die Frau Mutter
Mit zu Zeiten geſchickt. Shweinichen 1, 28 ꝛc.
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