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Heller
Héller, m., –s; uv.; –chen, lein; -:
1) eine nach Zeit und Ort im Werth wechselnde Scheidemünze, meist ½ Pfennig, Halbling: Auf oder bei H. und Pfennig, bis auf den letzten H. bezahlen; Wie viel ich wohl werth bis zum H. mag sein. B. 66b etc.; Keinen (rothen) H. haben, werth sein etc.; Den H. zehnmal umkehren, ehe man ihn ausgiebt; Wer den H. nicht spart, wird keines Pfennigs Herr; Was zum H. geschlagen ist, wird kein Groschen etc.; Alle gaben ihre drei H. zum Besten [ließen ihre Weisheit hören, vgl.: Seinen Senf zugeben]. Wilkomm Sag. 1, 42 etc.; Um ein Pfund (s. d.) H. strafen u. ä. m. 2) ein kleines Gewicht, ₈½ Loth.
Anm. Haller, Häller (z. B. noch L. 3, 72), d. i. Pfennig von Schwäbisch Hall, vgl. Thaler = Joachimsthaler Gulden, s. Schm. 2, 168.
Zsstzg. mit Zahlen wie: Zwei-, Drei-, Vier-H., ferner z. B.: Mittel-H. (früher im Salzw. zu Halle üblich), Raben-H., mit einem Raben im Gepräge; Mutter- H. | in den noch leeren Taschen. Kind (Echtermeyer 135), vgl. Mutterpfennig und: Weil mir die Frau Mutter Mit zu Zeiten geschickt. Shweinichen 1, 28 etc.