Faksimile 0743 | Seite 735
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Behelf
Behélf, m., –(e)s; –e; –chen, lein:
1) meist ver- alt., Hilfe; Das, was einem hilft: Dieweil die heilige Schrift .. der höchste größte B. ist. Fischart Geistl. Prakt. (Vorr.); Wo Sünde ist, da ist schon kein B. mehr wider die Strafe. Luther 1, 291a etc., so noch: Er sprach ohne allen gedruckten oder geschriebenen B. [ohne Koncept, als Anhalt]. Monatblätter 2, 442a, nam. Rechtsspr. Etwas, das Einem im Proceß hilft, zu seinen Gunsten spricht, wobei B. dann, wie Einrede, Einwand etc., oft den Begriff des Vorwands annahm (s. 2): Alles Beschirms und B–s .. gänzlich begeben. Berlichingen 269; Wollen ... in keinerlei Weise .. ein Mehreres fordern, noch unter einigerlei B. und Namen .. sie zu mehrerem Erlag anhalten. Erb– 4Oe vergleich § 74; Den dritten Theil ohne einige Einrede und B. entrichten. 228; Luther 6, 3a etc., danach auch allgm. statt Vorwand, womit man sich zu helfen sucht: Indem er alle Arten von B–en, womit man eine solche Zumuthung von sich abzulehnen pflegt, geltend zu machen suchte. W. 19, 327 etc.
2) (s. 1) Das womit man sich behilft, wobei man in Ermanglung des Ausreichenden es bewenden lässt: Ein armseliger, elender, kümmerlicher, nothdürftiger, schlechter B.; Man sieht auch wohl, daß es nur ein B. ist, liebt sich nicht aber Leidenschaft und Parteigeist jederzeit B–e? G. 3, 278; Durch diese Auskunft (die freilich Nichts mehr als ein B.) sollte der Widerspruch gehoben werden. Sch. 1109a; 758a; Gut genug zum B. V. Sh. 1, 400.
Zsstzg.: Nōth- [2]: nothdürftiger Behelf: Nicht von oben nach unten nützen eure N–e, kräftigt den Mittelstand! Gutzkow Lenz 106; Ein bloßer N. der Rathlosigkeit. Kühne (AugsbZtg. [1844] S. 1346b) etc., vgl. Nothnagel.
Schēīn-: scheinbarer Behelf. Luther SW. 61, 85.