Heimlicher
Hēīmlicher, m., –s; uv.: früher in der Schweiz
Bez. einer hohen Staatswürde, heimlicher oder gehei-
mer Rath als Wächter der Verfaſſung: Der H., ſo zu
ſagen, der Volkstribun. IP. 3, 50; 74 ꝛc.
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