Faksimile 0735 | Seite 727
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heilsam Heilsamkeit
Hēīlsam, a. (~keit, f.):
Heil bringend und fördernd sowohl dem Leib als der Seele, ersprießlich, nützlich, förderlich etc.: H–e Kräuter, Arzneien, Lehren, Gesetze, Rathschläge; Von dem h–en schönen Ort [Badeort]. G. 6, 45; Muß ich denn wieder diesen Schmerz als gut | und h. preisen? 13, 162; Was weise war, soll als närrisch erkannt werden; was h. war, als schädlich. 39, 70; Für die Kunst h. und für die Kunst schicklich. 31, 311; Den Körper in einer h–en Zucht erhalten. Sch. 1114a etc.; Wie es zu seinen Ehren dienlich, meinem Amte h–lich und den Meinigen insgesammt nützlich sein wird. Spener (Wackernagel 3, 1, 961) etc.
Anm. Ahd. heilsam etc. Mundartl. auch = heilbar (s. d.): Un-h–e Krankheit. L. 5, 127 (Logau); ferner: gesund, sich wohl befindend. Adelung.
Zsstzg.: Un-: unheilbringend, unheilvoll (selten): Sei nun mir, sei dir die Stund’ u. Talvj 2, 140, s. Anm.