heeren
Hêêren, tr. (veralt.): mit Heeresmacht, mit Krieg
überziehn und ſo verderben; mit Gewalt berauben,
plündern, ſ. Heerbiene.
Anm. Ahd. heriôn, mhd. herjen, und ſo: Verhergen.
Gotthelf G. 89; Sch. 255; Schaidenreißer IIb; Stumpf
393a; 394b; 395a; Zinkgräf 1, 86; 106; 300 ꝛc. und
bibl. — Verſch.: Es iſt noch viel Land, das nicht umtrieben
und geheret iſt. Luther 1, 314b, dem Sinn nach = urbar
gemacht, — ob ein Druckf. für geähret?
Zſſtzg.: Āūs-: (veralt.) ausplündern, ver-h.:
Bald wird das ganze Land in Krieg und Mord geſetzet, | ge-
plündert, ausgeheert. Rachel 6, 567; Soltau Volksl. 473;
476 ꝛc. — Ver-: in ausgedehntem Maße gewaltſam
zerſtören und verderben: Das Land v.; Verheerte Städte,
Gärten, Auen; Kriege, Erdbeben, Orkane v. die Länder; Heu-
ſchrecken v. das Feld; Meine ſchönſten Hoffnungen haben ſie
in ihrer Blüthe verheeret. Brawe; Da flammt ein blitzendes
V. | dem Pfade vor des Donnerſchlags. G. 11, 14; V–d iſt
dein Eisgang aufgebrochen. Lenau A. 14; Die v–dſten Er-
ſchütterungen ꝛc. — Dazu: Die Flamme des Verheerers |
kündet ihn von weiten an. G.; Der Ausbruch des Veſuvs
hat gräßliche Verheerungen angerichtet; Nimmt er,
wegen Siegsverheerung | gern den Ruhm, den lauten, an.
G. 6, 4 ꝛc.
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