heeren
Hêêren, tr. (veralt.):
mit Heeresmacht, mit Krieg überziehn und so verderben; mit Gewalt berauben, plündern, s. Heerbiene.
Anm. Ahd. heriôn, mhd. herjen, und so: Verhergen. G. 89; Sch. 255; IIb; 393a; 394b; 395a; 1, 86; 106; 300 etc. und bibl. — Versch.: Es ist noch viel Land, das nicht umtrieben und geheret ist. 1, 314b, dem Sinn nach = urbar gemacht, — ob ein Druckf. für geähret?
Zsstzg.: Āūs-: (veralt.) ausplündern, ver-h.: Bald wird das ganze Land in Krieg und Mord gesetzet, | geplündert, ausgeheert. Rachel 6, 567; Soltau Volksl. 473; 476 etc. —
Ver-: in ausgedehntem Maße gewaltsam zerstören und verderben: Das Land v.; Verheerte Städte, Gärten, Auen; Kriege, Erdbeben, Orkane v. die Länder; Heuschrecken v. das Feld; Meine schönsten Hoffnungen haben sie in ihrer Blüthe verheeret. Brawe; Da flammt ein blitzendes V. | dem Pfade vor des Donnerschlags. G. 11, 14; V–d ist dein Eisgang aufgebrochen. Lenau A. 14; Die v–dsten Erschütterungen etc. — Dazu: Die Flamme des Verheerers | kündet ihn von weiten an. G.; Der Ausbruch des Vesuvs hat gräßliche Verheerungen angerichtet; Nimmt er, wegen Siegsverheerung | gern den Ruhm, den lauten, an. G. 6, 4 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.