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heblich Heblichkeit
Hêblich, a. (~keit, f.):
(s. Häblich) 1) sich heben lassend, wofür meist „hebbar“, außer in den meist negativen Zsstzg. (s. die von heben), z. B.: In diese unergründlichen Moräste unabheblich versunken. Mendelssohn 4, 2, 117; Madame Isis mag .. noch so Viel von ihrem undurchdringlichen oder unaufheblichen Peplus schwatzen. Forster B. 1, 356; s. Aufheben 1; Weil Gott, der seiner Natur nach und demnach der nothwendig und unaufheblich All-Einige (= absolute Persönlichkeit) ist . . Vermöge der Unaufheblichkeit seiner Natur etc. Schelling 2, 2, 85, (s. Aufheben 7, namentl. aber 2): Er-: wichtig, bedeutend u. dadurch bewegend den Ausschlag gebend (vgl. Moment und erheben 3); worauf es bei einer Sache ankommt: E–e Gründe, Schwierigkeiten; Er hat nichts E–es vorgebracht; In der Physiologie von großer E–keit. Sch. 696b; auch: Das die ganze E–keit [wichtige Sache]? 163b etc.; Wenn wir auch einige un-e–e und unmerkliche Franzen an seinem antiken Gewande einbüßen. B. 139a; Der Grund .. scheint in der That nicht un-e. W. 8, 181 etc.
Anm. Zu Er-h. vgl. ahd. hebîg, mhd. hebec, engl. heavy, schwer, wichtig. Ungewöhnl. ist die Anwendung im Sinn von 1: Er-h–e Summen [solche, die sich erheben lassen] etc.