Häusler
Hǟūsler, m., –s; uv.; -: 1) ein Dorfſaſſe, der
ein Haus ohne Feld beſitzt, in Baiern Leer-H., vgl.
Gärtner, Brinkſitzer, Koſſäthe ꝛc.: Die Blumengärtchen,
die der kleinſte H. vor ſeiner Lehmhütte angelegt. Alexis (Prutz
DM. 1, 1, 586); Die H.-Wohnungen, die da und dort im
Thal ſtehen. Auerbach D. 4, 11; 23; Die Wohnung eines
H–s. Steffens Erl. 5, 309; Waldau N. 2, 21 ꝛc. — 2) ein
Einwohner des Dorfs, der kein eignes Haus hat, ſon-
dern bei einem Andern zur Miethe wohnt. Adelung.
Anm. Für 2 gelten meiſt die Bez.: Ein- (oder In-)
Lieger, -Wohner, In- oder Inſtman, Häusling (auch in
Bed. 1), ſchleſ. auch Hausinne (z. B. bei Logau, ſ. L. 5,
323), vgl. auch Hausgenoß, wie denn auch V. Br. 2, 345
ſchreibt: Künftig Jahr ſind wir Gleims Häuslinge =
wohnen bei ihm; Zum Häusling .. nehmt mich auf. Ar.
3, 378.
Zſſtzg. (mit der Nbnf. Häusling) nam. zu 1 und
vgl. die Zſſtzg. von Haus, z.B.: Ánger- [1]: Brink-
ſitzer, der außer ſeinem Häuschen noch ein wenig Land
beſitzt. — Eīn-: Botan.: eine einhäuſige Pflanze,
Einhäusling. — Frēī-: Beſitzer eines Freihauſes. —
Gnāden- [1]: Auch erhält jeder Guts- oder Hausbeſitzer
mit Ausnahme der neuerbauten G., die kein Erbrechtsholz er-
halten, einen Schleiß- oder Lichtbaum. KStöber. — Jrren-:
der im Jrrenhaus ſitzt oder dahin gehört. Zſchokke N. 3,
25. — Káffe-: Gaſt eines Kaffehauſes: Die K. wette-
ten | ſchon auf des Krieges Ende. Blumauer 2, 188. —
Lêêr- [1]: auch Leerhausſöldner. — Nêben-: Häus-
ler, der neben einem andern wohnt. Arndt Erinn. 41. —
Tóll-: Irren-H.: Wenn die T. der mehrern Zahl mich
gern in ein eignes Tollhäuschen ſperren möchten. L. 11, 536;
V. Sh. 3, 445 ꝛc. — Trēīb-: Einer der Treibhaus-
pflanzen zieht, eigentl. und übertr. — Wāīſen-: Ge-
noſſe eines Waiſenhauſes. FNicolai (L. 13, 259). —
Zúcht-: Einer der im Zuchthaus ſitzt. Gotthelf U. 2,
121; Waldau N. 2, 97 ꝛc.; Ein Zuchthäusling. Prutz E. 1,
261. — Zwēī-: zweihäuſige Pflanze u. ä. m.
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