Häusler
Hǟūsler, m., –s; uv.; -:
1) ein Dorfsasse, der ein Haus ohne Feld besitzt, in Baiern Leer-H., vgl. Gärtner, Brinksitzer, Kossäthe etc.: Die Blumengärtchen, die der kleinste H. vor seiner Lehmhütte angelegt. DM. 1, 1, 586); Die H.-Wohnungen, die da und dort im Thal stehen. D. 4, 11; 23; Die Wohnung eines H–s. Erl. 5, 309; N. 2, 21 etc. — 2) ein Einwohner des Dorfs, der kein eignes Haus hat, sondern bei einem Andern zur Miethe wohnt.
Anm. Für 2 gelten meist die Bez.: Ein- (oder In-) Lieger, -Wohner, In- oder Instman, Häusling (auch in Bed. 1), schles. auch Hausinne (z. B. bei s. 5, 323), vgl. auch Hausgenoß, wie denn auch Br. 2, 345 schreibt: Künftig Jahr sind wir Gleims Häuslinge = wohnen bei ihm; Zum Häusling .. nehmt mich auf. Ar. 3, 378.
Zsstzg. (mit der Nbnf. Häusling) nam. zu 1 und vgl. die Zsstzg. von Haus, z.B.: Ánger- [1]: Brinksitzer, der außer seinem Häuschen noch ein wenig Land besitzt. —
Eīn-: Botan.: eine einhäusige Pflanze, Einhäusling. —
Frēī-: Besitzer eines Freihauses. — Gnāden- [1]: Auch erhält jeder Guts- oder Hausbesitzer mit Ausnahme der neuerbauten G., die kein Erbrechtsholz erhalten, einen Schleiß- oder Lichtbaum. KStöber. —
Jrren-: der im Jrrenhaus sitzt oder dahin gehört. Zschokke N. 3, 25. —
Káffe-: Gast eines Kaffehauses: Die K. wetteten | schon auf des Krieges Ende. Blumauer 2, 188. — Lêêr- [1]: auch Leerhaussöldner. —
Nêben-: Häusler, der neben einem andern wohnt. Arndt Erinn. 41. —
Tóll-: Irren-H.: Wenn die T. der mehrern Zahl mich gern in ein eignes Tollhäuschen sperren möchten. L. 11, 536; V. Sh. 3, 445 etc. —
Trēīb-: Einer der Treibhauspflanzen zieht, eigentl. und übertr. —
Wāīsen-: Genosse eines Waisenhauses. FNicolai (L. 13, 259). —
Zúcht-: Einer der im Zuchthaus sitzt. Gotthelf U. 2, 121; Waldau N. 2, 97 etc.; Ein Zuchthäusling. Prutz E. 1, 261. —
Zwēī-: zweihäusige Pflanze u. ä. m.
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