Faksimile 0716 | Seite 708
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Häuptling häuptling-s Häuptlingschaft
Hǟūptling, m., –(e)s; –e:
1) ein an der Spitze Stehender, ein gebietender Führer, ein Vornehmer, s. Haupt 4: H–e der Indianer; Nach den mündlichen Erzählungen eines Onondaga-H–s. Freiligrath H. 303; Daß nicht nur jeder H., sondern auch jeder Angeordnete seine Selbständigkeit festhielt. G. 27, 32 etc.
2) Weinb.: Rebe, die sich nicht in Arme theilt, Armrebe (Vinea brachiata), sondern ungetheilt emporrankt (capitata): Stützte man sie bald als H. von Mannshöhe durch Pfähle .. oder als Armrebe durch Gaffeln. V. Georg. 129.
~S, adv.:
köpflings, kopfüber: Daß der Fels .. h. | stürze hinab. Daggesen 1, 160; H. durch den Thürweg stürzt er. Freiligrath H. 30; Und wirft den Reiter h. in die Schranken. Schlegel Rich. II 1, 2; Taumelte h. hinab. V. Ov. 1, 91 etc.
~schaft, f.; –en:
Würde und Herrschaft eines Häuptlings.