Häuptling
häuptling-s
Häuptlingschaft
Hǟūptling, m., –(e)s; –e:
1) ein an der Spitze Stehender, ein gebietender Führer, ein Vornehmer, s. Haupt 4: H–e der Indianer; Nach den mündlichen Erzählungen eines Onondaga-H–s. H. 303; Daß nicht nur jeder H., sondern auch jeder Angeordnete seine Selbständigkeit festhielt. 27, 32 etc. —
2) Weinb.: Rebe, die sich nicht in Arme theilt, Armrebe (Vinea brachiata), sondern ungetheilt emporrankt (capitata): Stützte man sie bald als H. von Mannshöhe durch Pfähle .. oder als Armrebe durch Gaffeln. Georg. 129. —
~S, adv.: köpflings, kopfüber: Daß der Fels .. h. | stürze hinab. 1, 160; H. durch den Thürweg stürzt er. H. 30; Und wirft den Reiter h. in die Schranken. Rich. II 1, 2; Taumelte h. hinab. Ov. 1, 91 etc. —
~schaft, f.; –en: Würde und Herrschaft eines Häuptlings.
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