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hänseln
Hä́nseln, 1) tr.:
Einen beim Eintritt in eine Genossenschaft, Hanse (s. d.), beim ersten Betreten einer Stadt, Gegend etc. gewissen foppenden Ceremonien unterwerfen, dann allgm.: zum Besten haben, narren, foppen etc.: Wenn ein Matrose zum ersten Mal die Linie passiert, wird er von den Ältern gehänselt (gehänst, getauft, gekielholt); Die Sitte des H–s bei der Aufnahme neuer Mitglieder. Gervinus Lit. 3, 178; Ihr hänseltet den guten treuen Jungen. G. 12, 90; Als Lehrling aufgedingt, gehänselt, und als Gesell losgesprochen. Musäus Ph. 3, 71; Gehänselt und zum Narren gehalten. Tieck N. 5, 92; 217; Als Pennal von allen andern Mitschülern gehänselt. NKr. 2, 445, vgl. Deponieren. Dazu: Die ihr Übergewicht zu Hänseleien benutzten. Gutzkow G. 9, 76 etc. 2) intr. (haben) und refl.: sich hin und her bewegen: Das schüttelt sich, rüttelt sich, tänzelt, schwänzelt, hänselt. Immermann M. 2, 141; Ich muß mich hier im Wald ’rum h. Tieck 2, 339, vgl. Hantieren und Hanzeln. Frisch; ferner Hampeln, nam. aber Hanselmann.
Zsstzg. z. B.: Einem Etwas ab-h., es ihm durch Hänseln abnehmen, Ggstz.: an-, auf-h., z. B.: Der dir eine Frucht, wer weiß wessen auf-h. [vgl. aufhängen c] will. H. 18, 149.