Hänger
Hänger, m., –s; uv.:
1) etwas Hangendes, so seem.: H., Hanger, ein kurzes mit einem Ende um den Top des Masts gelegtes, mit dem andern bis an die Schwichting herabhangendes Tau. —
2) von Pers., veralt. statt Henker (s. d.): 4, 527b; Lohnet ihnen wie der H. seinem Knecht. SW. 60, 20 etc.; gewöhnl. in Zsstzg. (weibl. H–in). — Dazu: In dieser resoluten Aufhebung aller schlaffen Hängerei [Haltlosigkeit, vgl. Hangen 1d]. Leb. 2, 162. — Ferner: H–ig, H–isch (s. Zstzg.).
Zsstzg.: Án-:
1) [2] Person, die und insofern sie Einem, einer Partei etc. anhängt: Wie viele A. die bloße Neugierde verschaffen kann. 11, 68; 77; Eifrige A. eines Philosophen, einer Schule, einer Partei, Ansicht etc.; Seinen Anh angern. B. 22a. — Die A–ei (selten). —
2) [1] Gärtn.: ein in den Spalt gepfropftes oder „angehängtes“ Reis. — Kópf-: Einer, der den Kopf hangen (s. d. 1d, 2a) lässt, zumal: Scheinheiliger, Frömmler, so U. 2, 129; 3, 57; Sh. 2, 314, vgl. Hog. 1, 181: Es stammt von dem selten ehrlichen schlauen Horcher ab, der den Kopf auf der Seite trägt etc. Dazu: In sehnsüchtelnder K–ei. Dicht. 1, 267; Da wußte das Volk Nichts von engherziger K–ei, von heuchlerischem Frommthun. Sh. 2, 612; Meine Melancholie oder K–ei, wie Sie’s nennen. Kind. 58; Geh mit deinen K–eien. etc. — Meine Tochter ist mir k–isch [trübsinnig] geworden. 2, 250; Etwas zu fromm und fast k–isch. N. 6,’ 48, vgl.: So verdrossen und ohrhängerig. M. 2, 198; Laß und rückenhängerisch, wie man sich und Roß eben gehen lässt. Chr. 1, 263 u. ä. m. Auch: Die Mantelhängerei. 3, 43, vgl.: Wieland würde .. der Sache ein Mäntelchen umzuhängen wissen. ebd. — Nāch-:
1) [2] veralt., Anhänger, Nachfolger. —
2) bei den Reepschlägern, ein Werkzeug, wodurch das Sich-Aufdrehen des Tauwerks verhindert wird etc.
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