handig
Händig
Hándig, Händig, a.:
1) Fuhrw.: Handiges Pferd, s. Hand 6p. — 2) Schiff.: Handiges oder Handsames Wetter, wobei man die Segel bequem handhaben kann, dagegen: Vollhandiges Wetter, wo man mit Führung der Segel „alle Hände voll“ zu thun hat, kaum zu Stande kommen kann. — 3) mit Umlaut, in Zsstzg. mit Zahlw. und Ew.: Hände von der genannten Zahl oder Eigenschaft habend: Ein-, zwei-h. (s. u.) etc.; Die Affen sind vierhändig (s. Hand 1k); Diesen Talbot, | den himmelstürmend hunderthändigen. 45la; vgl.: Der hundertarmige Briareus etc., auch: Wovon die Blätter beidhändig noch vorliegen. 27, 72, von unser Beider [Schiller’s und Goethe’s] Händen geschrieben; Da ward das Werk gefördert tausend-h. [v. 1000 Händen]. Ah. 117; Zum Landkriege man sich als zu einem vielstimmigen, vielhändigen Zweikampfe in eine Wüste bestellt. etc.; ferner: Kurz-, lang-, schön-, fein-, weiß-, zart-, grob-, plump-, rauh-händig vd. (seltner) = gehandet etc., auch: Die barhändigen Menschen. Leb. 2,202, unbehandschuhet, vgl. barhand unter den Zsstzg. von Hand u. nach deren Ahnlichkeitz. B. auch: Alabaster-, lilien-, marmor-, sammt-, schnee-händig etc.
Anm. Mundartl. = handlich (s. d. 1), handgerecht; behende, flink; eigenhändig, s. und dafür bei „händig“. — Vgl. auch Hanig.
Zsstzg. s. 3; ferner (mit Uml.): Áb-: s. Hand 6a. —
Bēī-: s. Hand Ge. —
Bēīd-: s. o., auch von Pers., die beide Hände gleich fertig gebrauchen, im Ggstz. Derer, die nur rechts oder links sind, ebenso zwei-h. —
Eīgen-: mit eigner Hand (gemacht), seltner — ohne Bezug auf Thätigkeit der Hände — allgem.: in eigner Person: E. unterschrieben; E–e Unterschrift; So werde ich mir Dergleichen e. zuerkennen. Claudius 5, 99; Daß euch der König, mein Gebieter, selbst | mit Worten e. eingeladen. Platen 3, 62 etc.; Der Fürst . .. reichen ihm verständigst | die Hand höchst-e–st. Hoffmann v. F. (Raabe M. 47 S. 9). —
In-: s. Hand 6i. —
Vīēr-: s. [3]; auch: V–es Tonstück, für 2 Spieler auf einem Klavier etc., Ggstz. Zwei-h. —
Vóll-: (o. Uml.) s. [2]. — Zu-der- [1]: s. Hand 6p. —
Zwēī-: s. [3]; Beid-h. und Vier-h.
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