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handeln
Hándeln, intr. (haben), tr., refl.:
1) tr.:
a) (veralt.) in Händen haben, streicheln, betasten etc.: Daß ich [bei der Messe] Gott [die Hostie] handelt in meinen kindlichen Händen. Luther 6, 503a. Sonoch: Einen durch Handbewegungen in magnetischen Schlaf versetzen u. (intr.) diese Handbewegungen machen, manipulieren. Campe; auch mit Umlaut und als tr.: Be-h. Vergl. 2a.
b) übertr. von der Einwirkung der Hand auf Das, was man unter Händen hat (s. a), allgem.: Etwas traktieren, es zum Ggstd. einer dar- auf gerichteten Thätigkeit machen (veralt. und durch Be-h. ersetzt, s. 2c), so: Eine Sache h., einen Handel, eine Streitsache führen als Anwalt etc. Spr. 22, 23; 25, 9; Jer. 30, 13; Ap. 19, 39; ferner: Ich habe aber nicht alle zänkische muthwillige Ränke der Widersacher gehandelt; denn da wären unzählige Bücher von zu schreiben. Luther 6, 379a; 8, 14b; 63a etc.; Die Vier verhandelten dann die Sache zusammen . . . Wo sie zusammen gehandelt. G. 5, 178. Auch mit Angabe der Art (s. 2d) von Sachen und Personen, so oder so damit verfahren, ihnen begegnen (sie be-h.): Nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden. 5. Mos. 21, 5; Die Ägypter handelten uns übel. 26, 6; 4, 20, 15; 2. Chr. 10, 7; Weil denn Ew. Kurfürstl. Hoheit .. alle Ding so gar päpstlich handelt. Luther 6, 361a; Straft und handelt sie übel. Schaidenreißer 53b etc., so auch Miß-h. Zuw. steht dabei auch statt des Adv. ein sächl. Ew. (substantivisch), wo dann für h. nach heutigem Gebrauch „thun“ (2d und e) steht: Ihr sollt nichts Unbedächtiges h. Ap. 19, 36; Luk. 23, 41.
c) (s. a) ebenfalls veralt.: Etwas handhaben, ausführen etc.: Sie handelten das göttliche Gesetz einträchtig. Weish. 18, 9; Die Art der Winde hat Äolus erstlich gehandelt, Amphion die Kunst des Singens etc. Eppendorf 37. Dazu: Was sind Das für Reden, die ihr zwischen euch handelt [führt]? Luk. 24, 17.
d) Etwas feilschend kaufen: Sie waren im Begriff, Kirschen [von der Frau] zu h.; eigentlich aber feilschte Felix. G. 18, 9; Uhren, Dosen, Hüte, welche Melina von dem Kammerdiener so glücklich gehandelt hatte. 16, 278; Wenn mit Karawanen wandle, | Shawl, Kaffee und Moschus handle. 4, 2; Kunstwerke, welche Verres .. mehr raubte als an sich handelte. L. 11, 122; Seine übrigend Arbeiten wurden in einer Versteigerung ausgeboten; ich habe Vieles an mich gehandelt. Tieck 16, 181 etc., vgl. 2g.
2) intr. (haben):
a) (s. 1a) mundartl. bei den Schweizer Hirten: vor dem eigentl. Melken die Zitzen streicheln, das Euter zum Melken einziehn, vorrüsten, vgl. Fingern.
b) Turnk.: sich auf den Händen im Stütz fortbewegen.
c) (s. 1b) Etwas zum Ggstd. des Gesprächs, der Untersuchung etc. machen, um zu einem Ergebnis und, wo mehrere mit einander Handelnde sind, zu einer Einigung zu gelangen: Da hießen sie sie hinausgehen aus dem Rath und handelten [ver-, unterhalten] mit einander und sprachen etc. Ap. 4, 15; 7, 26; 1. Macc. 7, 10; 5. Mos. 20, 12, namentl. in Bezug auf Einigung über den Preis etc. zwischen Käufer u. Verkäufer (s. g): Sie h. schon lange um das Haus, über den Hausverkauf, aber sie können nicht Handels eins werden; Ich habe mit Jhnen auf bar Geld, auf 2 Monat Ziel, in preußisch Kourant, gehandelt, wir haben uns darüber geeinigt, diese Bedin- 86* gung festgestellt, und so auch passiv mit allgm. Subj. (Es, Das, Was etc.): Was gehandelt ist, ist gehandelt, ein geschloßner Handel muß gehalten werden. Ferner vom Käufer = feilschen, markten, dingen: Sehr genau h.; Mit dem Billigsten gehandelt bis aufs Blut. Müllner 5, 201; Hier sind feste Preise, hier wird nicht gehandelt; übertr.: Ein wenig h. und markten, sei es auch nur mit sich selbst. Hebel 3, 503 etc. (s. 3b). Ferner (s. o.): Etwas zum Ggstd. der Untersuchung machen oder haben (meton.): Der Verfasser handelt in seinem Buch, oder: Sein Buch handelt von etwas sehr Wichtigem; Die Zeitung handelt heute nur von dem Attentat etc., s. 3.
d) (s. 1b) in angegebner Weise verfahren, seine Thätigkeit sich äußern lassen (zuw. auch von Thieren), namentl. aber auch in Bezug auf eine Pers.: so oder so gegen sie verfahren: Thöricht, klug, weise, vermessen, redlich h.; Gut, schlecht, schändlich an Einem, gegen Einen h.; Wie ein Bruder an Einem h.; Wie ein Spitzbube gegen Einen h.; Thiere h. nach Instinkt, der Mensch soll nach Vernunft h.; Nach Gottes Geboten, einem Gesetz gemäß, wider ein Gebot h.; Du hast mit mir gehandelt, nicht, wie man h. soll. 1. Mos. 20, 9; Er handelt nicht mit uns nach unsern Sünden. Ps. 103, 10; Ich hätte können zärter | mit dieser guten Seele h. G. 8, 91; Der immer nur im Wahnsinn handelt. 4, 19; Sehet und handelt danach, o ihr H–den [g]. Rückert Mak. 1, 81 etc. Auch hier passiv mit allgm. Subj.: Das war nicht recht von dir (gegen mich) gehandelt etc.
e) (s. d) seine Kraft sich thätig äußern lassen, in Thaten kund geben, von einem Subj., das eine Absicht bei seinem Thun hat (vgl. Wirken), im Ggstz. des Leidens, als des Empfangens der Eindrücke von außen her und des Ruhens und Müßigseins, oft auch des bloßen Sprechens, Denkens, Fühlens etc.: Die h–den Personen eines Dramas; Warum hofft der Mensch nur in der Nähe? Da muß er h. und sich helfen. G. 19, 153; Der Augenblick des H–s drängt uns schon. 13, 264; Wenn sie richtig fühlt und weise spricht, | so fehlt noch Viel,* daß sie gemessen handle. ebd.; Nicht Zeit ist’s mehr, zu brüten und zu sinnen | .. Jetzt muß | gehandelt werden, schleunig. Sch. 360a; Nicht Menelaus’ Sklave bin ich. | Nicht Menelaus ist’s, der aus mir handelt: | Dein Vaterland will deinen Tod. 230a; Sein Werth liegt .. in seinem Streben, nicht in seinem H. G. 2, 101; Als Mensch anders denken und als Hofrath anders h. Vogt Köhl. 107 etc. S. Handlung 2.
f) (s. 1b u. 2c) einen Rechtshandel führen. Hiob 21, 4; Spr. 29, 10.
g) (s. c) Handel (s. d. 5) treiben: Mit einer Waare h., diese zu verkaufen haben und verkaufen; Mit einer Person h., mit ihr in Geschäftsverbindung als Käufer oder Verkäufer stehn; Der Lederhändler handelt mit Gärbern, von denen er einkauft, mit Schustern, an die er verkauft; Er handelt mit Schaffellen, Sohlleder etc., auch: in Rohleder. Zuw. mit zweifachem ,,mit“: Dedan hat mit dir [mit Tyrus] gehandelt mit Decken .., alle Fürsten von Kedar haben mit dir gehandelt mit Schafen, Widdern und Böcken. Hes. 27, 20 ff. vgl.: Darin handelten sie mit dir. Zunz ebd.; versch.: mit Einem über, um Etwas h. (s. c); Etwas von Einem h. (s. 1d). Nach entfernten Ländern h.; Im Ganzen, Großen (in das Groß. Weidner 286), im Kleinen, Einzelnen, Ausschnitt h. etc.
3) refl.:
a) (s. 1b und 2c) Es handelt sich um Etwas, Dies steht in Frage, auf dem Spiel; darum dreht sich der Handel, die Sache: Es handelt sich bei diesem Unternehmen um Tausende, um sein ganzes Vermögen, um seinen guten Namen; Wo es sich ums Leben handelt etc.
b) (s. 2c) Sich h. (veralt. auch: be-h., z. B. Mascon 2, 206; 279 etc.) lassen, sich fügen, nam. von seiner Fordrung sich Etwas abdingen lassen: So wollte ich es gern für 19000 Thaler Kourant abstehen, auch ließe ich mich h. Heine Reis. 2, 183.
c) (s. 2g) Sich reich, arm, zum Bettler h. etc., durch Handel reich werden etc.
4) Handlung, s. u.
Anm. Ahd. hantalón, handilôn, Hand an Etwas legen, handhaben etc. Mundartl., veralt. Bedd. s. Brem. Wörterb., Schm., Stalder; auch z. B.: Wahrscheinlich hat er schon lange mit ihr gehändelt [unter einer Decke gespielt etc.], manches Scherzspiel mit ihr getrieben. Gotthelf U. 2, 2 etc. Zsstz. z. B.: Áb-: tr.:
1) [1b und 2b] Etwas verabreden, mit einander absprechen, zur Einigung gelangen: Einen Frieden, Vergleich a.; Handelt’ ab das Lösegeld mit ihnen, | dreiunddreißig bare Lasten Geldes. WGerhard W. 1, 324; Es so weit abgehandelt, daß die Sachen in ziemliche Richtigkeit kommen. Schweinichen 3, 12 (veralt. auch: Be-h. 37); Das Weitere soll morgen zwischen ihnen| . abgehandelt werden. W. 11, 189 etc.
2) [1b u. 2c] Etwas zum Ggstd. der Untersuchung machen, um diese zum Ergebnis, zum Ende zu führen: Um unterwegs diejenigen Gegenstände, die uns wechselscitig am Herzen lagen, frei abzuhandeln. G. 22, 203; Auf eine Art, die wir gegenwärtig nicht a. können. 39, 191; Kleinigkeiten von der Art, wie wir in unsern Morgengesprächen abzuhandeln pflegten. L. 12, 40; Wenn Liebe abgehandelt wird [das Thema bildet]. Sch. 261a; Als philosophischer Abhandler. V. Ländl. 1, 174 etc.
3) [1d] Einem Etwas a., es ihm durch Handel abnehmen, von ihm kaufen: Einem ein Pferd, Waaren a.; Ein Sklave ist, dem die Freiheit abgehandelt, nicht Der, dem sie geraubt worden. Börne 1, 3; Die Einzigen, welchen das verfluchte Geld nicht die ganze Seele, allen Glauben abgehandelt. PBr. 1, 251; Wisst Ihr denn gar Nichts, wodurch ich Euch mein armseliges Leben a. könnte? Platen 3, 145 etc.
4) [2c] abdingen: Er wollte auf zehn Thaler einen a.; Ich lasse mir Nichts a. etc.
5) Doppelzsstzg.: Ver-a. = 2, z. B.: Das Alles wurde stillschweigend verabhandelt [unter uns abgemacht]. Musäus Ph. 3, 4; Mit Freund Spörtlern hatte ich Nichts mehr zu ver-a. 4, 95 etc.
6) Abhandlung, namentl. zu 1 und noch öfter zu 2: Abhandlungen über die Fabel. L. 5, 258; Der Aufsatz ist zu einer kleinen Abhandlung geworden etc. Bei ältern Dramatikern auch, wie das ebenfalls veralt. Handlung (nach dem latein. Akt), zur Bezeichnung der Hauptabtheilung der Handlung: Die erste Abhandelung, erster Eingang, Akt 1, Scene 1, oder: Erster Aufzug, erster Auftritt. An-: tr.: Einem, sich Etwas a., durch Handel (5) anhängen, von etwas Schlechtem etc.: Was Niemand kaufen will, Das handeln sie ihm an, so auch: Auf-h., aufhänseln etc. Āūs-: zu Ende handeln; veralt. st. ver-h. Be-: tr.:
1) [1a] z. B. auch: Den Teig gehörig b., durchwirken. 2) [1b, vgl. 2c und d] Beide Dichter b. denselben Stoff, aber in ganz verschiedner Weise; Der Arzt behandelt einen Kranken; Von wem lassen Sie sich b.? [wer istIhr Arzt?] etc. Mit Angabe der Art und Weise: Einen, Etwas gut, schlecht, zart, mit Schonung, rücksichtsvoll b.; Er versteht ihn nicht zu b. [gehörig, recht etc.]; Heinrich hatte die Fürsten mit vielem Stolze behandelt und war ihnen .. sehr gebieterisch begegnet. Sch. 1043b; Ich will mich hier in keine besondre Beschreibung, wie die alten Meister ihr Malen behandeln, einlassen, sondern bloß beschreiben, wie ich es behandle. PhHackert (G. 30, 270); Eine mit Vorliebe von dem Dichter behandelte Figur etc. 3) [2c] um Etwas feilschen, die Kaufbedingungen feilschend feststellen: Die Waare, der Preis ist genau behandelt; Bleibe doch, Wunderlicher! b. laß es uns. Droysen A. 3, 426; Sieben bis acht Pferde behandelt und theilweise schon erstanden. Gutzkow Zaubr. 3, 347; R. 3, 191, und so auch meton.: Würde sich der Eigenthümer billig b. lassen. Mendelssohn 5, 666, vgl. Ab-h. 1. 4) [3b]. 5) Behandlung zu 1—3, z. B. zu 1: Wie schwärzender Farbe Behandelung Flecken und Makel | leicht abgiebt. V. H. 2, 328; nam. zu 2: Künstlerische Behandlung landschaftlicher Gegenstände. G. 31, 193; Beweise von französischer Leichtbehandlung. 29, 369 [Leichtfertigkeit in der B.]; Die Behandlung der Dienstboten. Auch: Der Behandler dieses Stoffs etc.; Einen Schein von Behandelbarkeit. Immermann MBeer 101 etc. Dúrch-: tr.: [1b] vollständig ab-h. (s. d. 1): Einen locum darüber durchzuhandeln. H. 4, 147. Eīn-: tr.:
1) Etwas durch Handel in seinen Besitz bringen: Waaren e., Besitzungen, die man für einen König einzuhandeln versteht. G. 20, 168;
2) Sein Vermögen, sein Geld etc. e., es beim Handel nach und nach zusetzen, so daß es eingeht, vgl. Ver-h. (3); auch ohne Obj. = sich arm handeln, s. Einschustern. Er-: tr.: durch Handeln erwerben, erlangen:
1) [2g] Unsre erhandelten Kokosnüsse. Forster R. 1, 200; Auch ist Nichts so leicht zu erreichen und so wohlfeil zu e. G. 3, 232 etc.
2) [2c] abdingen. Adelung (selten).
3) [2c] durch Unterhandeln erlangen oder erwirken: Den Frieden zu e. Zinkgräf 1, 237. Gêgen-: intr. [2d]: gegen Etwas, dagegen handeln. Claudius 6, 26. Hêr-, Hin- etc.: 1) intr. [2g]: Nach einem Orte hin, hinab-h. (Sealssield Leg. 2, 153) etc. 2) tr.: Noch einen Thaler herunter-h. [2c], durch Feilschen den Preis noch einen Thaler niedriger erhalten; Von der Wahrheit Etwas herunterzuhandeln und abzumarkten. Fichte 6, 359 etc.; Daß Einer .. von 4000 Franks .. bis zu einem Kreuz der Ehrenlegion herabgehandelt worden sei. Vogt Oc. 1, 152. Míss- (⏑–⏑):
1) intr. [2d]: nicht recht, nicht, wie es sein soll, handeln: Was habe ich mißgehandelt oder gesündigt? 1. Mos. 31, 36; Was habe ich mißhandelt? 1. Sam. 20, 1; Deine Lehrer haben wider mich mißhandelt. Jes. 43, 27; Ich habe schimpflich mißgehandelt. G. 12, 299; Du Gott der Langmuth, schone des Jünglinges, | der mißgehandelt. Hölty; Wir sündigten sammt unsern Vätern, | mißhandelten und frevelten. Mendelssohn Ps. 106, 6; Wer je am Gastfreund mißgehandelt irgendwo. V. Ar. 3, 106 etc.
2) tr.: in unangemeßner, schlimmer Weise behandeln; Einen u. übertr. Etwas durch solche Behandlung verletzen und ihm zu nahe thun: Die so himmelschreiend gemißhandelten Protestanten. B. 411b; Meine Zutraulichkeit ist auf das schändlichste mißhandelt worden. G. 10, 79; [Das Meer], das euch grimmig mißgehandelt. 12, 269; Diese Familie hat mich .. mißhandelt wie einen Hund. Gutzkow R. 8, 239; Ein stattliches Pferd . ., wenn nicht ganz zu Grunde gerichtet, doch gemißhandelt. 2, 268; Die so verkannte und gemißhandelte Einsprache der Braut [im hohen Lied]. H. R. 7, 35; Wie sie gepflegt oder gemißhandelt wird. 116; Die vortrefflichste Strophe hat Herr Lange ganz erbärmlich mißgehandelt. L. 3, 358; Niemals wird die Wahrheit mehr gemißhandelt, als wenn sie stümperhaften Vertheidigern in die Hände fällt. Mendelssohn 4, 1, 76; Den gemishandelten Jugendfreund. JP. 2, 51; Leidenschaften m. die Lebenskraft. Sch. 112b; Sie wollte lieber | gefangen bleiben, sich mißhandelt sehn. 406b; Das mißhandelte Vieh. 697a; 1030a; Der edle Herzog wird zu sehr mißhandelt. Schlegel Rich. II 2, 4; Der Teufel hätte sie gemißhandelt. FLSchröder Beitr. 1, 3, 93; Gequält und mißhandelt. Tieck A. 2, 141; Der Gemißhandelte. 1, 140; Sehr gemißhandelt. N. 3, 84; Vergälleter Sinn mißhandelter Fröhnlinge. V. 1, 86; Diese Menschen .. so übel gemißhandelt zu sehen. W. 18, 81; Ein Mädchen m., entehren.
3) Mißhandlung:
a) zu 1, veralt., z. B.: Der Obrigkeit ihre M. [Missethat] anzeigen. Luther SW. 61, 37; Wackernagel 3, 1, 674 Z. 30 etc.
b) zu 2: Mißhandlungen erdulden; Sich über diese Mißhandlung [die Nichtbeobachtung oder vielmehr Verletzung] von Zeit und Ort mit ihren einbildsamen Kräften wegzusetzen. Gervinus Sh. 1, 115; Die magern Leibchen trugen | wunde Spuren der Mißhandlung. Heine Rom. 138; Dies Kind | muß ich doch sicher stellen vor Mißhandlung. Sch. 287b etc. Ferner: Die verwilderten und gemeinen Mißhandler der Ritterwelt, die Spieß und Cramer. Gervinus Lit. 5, 657; „Ha, Mißhandeler!“ ruft sie [ihrem Entehrer]. V.Ov.1,361.
Anm. Schwankung in der Betonung und in der Bildung des Partic. zeigen zur Genüge die Bsp. Am füglichsten gilt ––⏑ und mißgehandelt für 1; ⏑–⏑ oder ––⏑, jenes mit „mißhandelt“, dies mit „gemißhandelt“ für 2. Mít-: intr.: mit und neben Andern handeln: M–de Personen im Drama etc. Immermann M. 4, 141. Mithändler, (veralt.) Kompagnon, Handelsgenosse. Olearius (Wackernagel 3, 1, 673 Z. 26). Nāch-: intr.: z. B.: Einem Befehl n., gemäß handeln etc. Schlēīch-: schmuggeln (untrennbar, doch ungw. im Partic.). Unter-: intr. und tr. [1b und 2c]:
1) in Betreff eines Punktes zwischen zwei Personen oder Parteien auf eine Einigung hin wirken, das Zustandekommen derselben zu bewirken suchen, von den Parteien selbst oder einem Dritten, vgl. „Vermitteln“ immer von einem Dritten, in der Mitte Stehenden, insofern er Einigung bewerkstelligt (bewirkt), nicht bloß darauf hinwirkt: „Ist der Kontrakt geschlossen?“ Nein, wir unt. noch darüber; Sie unterhandelten lange vergeblich durch Gesandte (über) den Frieden, bis ihn der König von Preußen vermittelte; Trat meine Frau ins Mittel und unterhandelte die Übereinkunft. König Kl. 1, 366 etc.
2) Unterhandlung pflegen; In Unterhandlung über Etwas stehn, sich einlassen; Die Friedensunterhandlungen sind abgebrochen; Staats- oder diplomatische Unterhandlungen (s. 3): Unterhandlungen wegen des Verkaufs anknüpfen etc., s. Ver-h. 4.
3) Unterhändler(in), immer eine dritte Person, insofern sie zwischen zwei Parteien Unterhandlungen pflegt, für die eine mit der andern unterhandelt: Unterhändler bei einem Vergleich, Frieden, bei einer Heirath, bei einem Kauf etc. (vgl. Makler, Sensal, s. auch Kuppler etc.); Nachdem die Unterhändler den Lümmel schon mehrere Stunden zwischen den Knien gehabt. Gott- helf Sch. 103 etc., insonderheit ein Staatsmann, insofern er bei politischen Unterhandlungen betheiligt ist, Diplomat etc.: Antalcidas, einer der geschicktesten Staatsmänner und feinsten Unterhändler, welche Sparta besitzt. W. 23, 215; 15, 227; Als Kaiser Karlen und König Gottfried beiderseits Unterh andler zusammenschickten, einen Vertrag zu mitteln. Zinkgräf 1, 315; Staatsunterhändler etc. (s. Ver-h. 5). Versch. „Vermittler“ (s. d.) als eine selbständig zwischen den Parteien stehende Person (oder Macht), während der Unterhändler immer eine von dem Auftraggeber abhängige und ihr also untergeordnete Person bez. Dazu: Solche Unterhändlerschaft. Auerbach Leb. 1, 141 etc.
Anm. Zu 2, versch. Unterhandlung, untergeordnete Handlung, z. B.: Das eigentliche oder Hauptgeschäft ist in London, die übrigen sind nur Kommanditen oder Unterhandlungen (Nebenhandlungen etc.). Ähnlich zu 3 nach Adelung in einigen Gegenden Unterhändler, ein Krämer, Höke. Ver-:
1) [1b; 2c] tr. und intr.: über Etwas, behufs einer Feststellung in geordnetem Geschäftsgang oder in der Weise eines solchen sprechen etc. So er- öffnen Protokolle mit der Formel: Verhandelt [Actum] im großherzoglichen Amtsgericht etc.; Auf dem Landtag wurde über die Eisenbahn verhandelt; Die Frage wird auf dem Reichstage verhandelt werden; Sie verhandelten lange mit einander, ehe sie zum Schluß kamen; Man hatte die Sache kaum im Allgemeinen verhandelt, als Werner sich nach einer Partie Lombre sehnte. G. 17, 269; Die Sache habe ich mit manchen wackern Mecklenburger Edelleuten durchgesprochen und durchverhandelt. EMArndt (Augsb. Zeit. 1858 Nr.149) etc.
2) tr. [2g]: Etwas zum Ggstd. eines Handels machen, also mit verächtl. Nebensinn des Eigennützigen (vgl. Verschachern), versch. Verkaufen, z. B.: Dies Handlungshaus verkauft seine Waaren nur im Großen; Das Gericht verkauft die Sachen eines zahlungsunfähigen Mannes, um die Gläubiger, soweit es angeht, zu befriedigen etc., aber: Jene [die Kolonien der Alten] pflanzten, was der Mensch bedarf, diese [die der Neuern, als „auf Bereicherung abgesehene Unternehmungen“], was am vortheilhaftesten zu verh. war. JvMüller 1, 50; Heinrich war geneigt, den Paduanern Vicenza zu verh. Platen 5, 267; Die Gerechtigkeit wird anfangs heimlich verhandelt und zuletzt öffentlich feilgeboten. W. 7, 124 etc.
3) tr. [2g]: Etwas, das man besessen hat, durch den Handel verlieren, darum kommen, vgl. Ein-h. (2): Er hat sein ganzes Vermögen in wenig Jahren verhandelt. 4) Verhandlung(1—3), nam. zu 1: Die Verhandlungen zur Feststellung des Friedens (s. Unterhandlung); Diplomatische Verhandlungen; Ablegung der Rechenschaft über ihre Verhandlungen [das von ihnen Getriebne und Geschehene]. Fichte 8, 181; Friedens-, Vergleichs-, Gerichts-, Landtags-, Reichstags-Verhandlungen oder -Handlungen etc. (vgl. Akten). 5) Verhandler (1—3) selten; in Bed. 1 zuw. mit Umlaut, vgl. Unter-h. 3, z. B.: Die Britten und die Deutschen zu bewegen, | daß sie mit Krieg den Friesen überzögen; | doch den Verhändlern glückte nicht ihr Streben. Streckfuß Rol. 9, 40. Zurück-: tr.: durch Handeln [2g und nam. 2c oder 1d] Etwas zurück erlangen: Ohne daß ich es über mich gewinnen konnte, nur einen Heller davon zurückzuhandeln. Thümmel 3, 19 etc. u. ä. m.