hagern
Hāgern, intr. (haben):
hager werden. vgl. Magern, gw. in Zsstzg.: Äb-, intr. (sein): Jene bei allem Fraß abgehagerten Flügelweiber. Ant. 2, 345; Ov. 1, 129; 2, 95 etc. — Ver-, intr. (sein): Zum Leichenbild verhagert. Sav. 244; Bleich und zerlumpt und wie Ackergaule verhagert. 2, 21.
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