hagern
Hāgern, intr. (haben): hager werden. Campe, vgl.
Magern, gw. in Zſſtzg.: Äb-, intr. (ſein): Jene bei
allem Fraß abgehagerten Flügelweiber. V. Ant. 2, 345; Ov.
1, 129; VWeber 2, 95 ꝛc. — Ver-, intr. (ſein): Zum
Leichenbild verhagert. Lenau Sav. 244; Bleich und zerlumpt
und wie Ackergaule verhagert. V. 2, 21.
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