habhaft
Hābhaft, a.: gw. nur in Verbind. mit,,werden“:
Einer oder eine Sache h. werden, in den Beſitz der er-
ſtrebten gelangen.
Anm. Adelung und Campe erwähnen nur den Genit.,
wie z. B. Forſter R. 1, 82; B. 1, 263; G. 19, 19; Platen
6, 79 ꝛc., doch findet ſich auch der Accuſ. Forſter R. 1, 350;
B. 1, 271; G. 9, 282; 20, 110; L. 11, 540; FMüller
F. 163; Schlegel Sh. 1, 44 ꝛc. — Oberd. auch: H. ſein
und machen; ferner ſchwzr. = hablich, wohlhabend.
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