Faksimile 0660 | Seite 652
habhaft
Hābhaft, a.:
gw. nur in Verbind. mit,,werden“: Einer oder eine Sache h. werden, in den Besitz der erstrebten gelangen.
Anm. Adelung und Campe erwähnen nur den Genit., wie z. B. Forster R. 1, 82; B. 1, 263; G. 19, 19; Platen 6, 79 etc., doch findet sich auch der Accus. Forster R. 1, 350; B. 1, 271; G. 9, 282; 20, 110; L. 11, 540; FMüller F. 163; Schlegel Sh. 1, 44 etc. Oberd. auch: H. sein und machen; ferner schwzr. = hablich, wohlhabend.