habhaft
Hābhaft, a.:
gw. nur in Verbind. mit,,werden“: Einer oder eine Sache h. werden, in den Besitz der erstrebten gelangen.
Anm. und erwähnen nur den Genit., wie z. B. R. 1, 82; B. 1, 263; 19, 19; 6, 79 etc., doch findet sich auch der Accus. R. 1, 350; B. 1, 271; 9, 282; 20, 110; 11, 540; F. 163; Sh. 1, 44 etc. — Oberd. auch: H. sein und machen; ferner schwzr. = hablich, wohlhabend.
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