Habe
Hābe, f. (n.), –n: 1) ohne Mz. das Vermögen,
Beſitzthum, Das was man hat, ſ. Gut II. 5 und vgl.
Fahrt 4: Wenn ich alle meine H. den Armen gäbe. 1. Kor.
13, 3; Ich hatte eine größere H. an Rindern und Schafen.
Pred. 2, 7; Nahmen ihr Vieh und H. 1. Moſ. 45, 6; Ihre
Güter und H. verkauften ſie. Apoſtelg. 2, 45; Eine beſſere
und bleibende H. im Himmel. Hebr. 10, 34; Die mannig-
faltige H., | die ein Haus nur verbirgt. G. 5, 8; Das Ge-
müth nährt ſich aus ſeiner eigenen H. Knebel 3, 19; Einen
Blick | nach dem Grabe | ſeiner H. Sch. 78b; Ihre liegende H.
aufgebend und mit ihrer fahrenden dem neuen Lande zueilend.
Sealsfield Leg. 1, 197 ꝛc. Ungw.: Dann fügt ſie zu des
Süßen Gabe | geſchlagnen Rahms holdſel’ge H. Roquette
Waldm. 49. — Zuw. auch wie in der Zuſammen-
faſſung: „Hab’ und Gut“ (ſ. d. 5 und z. B.: Das Hab’
und Gut von allen Völkern. Werner Luth. 225; Mit eurem
Hab’ und Gut. Peſtalozzi 4, 46) als neutr.: Ihr letztes H.
ſelbſt zu verwalten. Lewald Ad. 153; Mein weniges H.
Zſchokke 1, 162. — Zſſtzg. z. B.: Rühmt Einer ſich ..
noch köſtlicherer Doppel-H.? [als Wein und Liebchen].
Daumer H. 1, 110; Bergung der geflüchteten Fahr-H. Scherr
Nem. 1, 216; Rechnung von meiner Geld-H. ablegen. Cha-
miſſo 5, 189; Als ſie ſeine Nicht-H. [Armuth, ungw.] be-
merkten. Keller gH. 4, 202 ꝛc. — 2) ohne Mz. (mund-
artl.) Halt: Am Pöbel iſt kein Hab. Tſchudi Chr. 1, 626;
ſo auch: Haushab, Haushalt. — 3) der zum Halten
eingerichtete Theil von Etwas: Von ſeinem Wanderſtabe |
ſchraubt Jener Stift und H. Uhland 287. So: Axt-H. ꝛc.
Zſſtzg. ſ. o., namentl.: Hánd- [3]: Die H. einer
Ahle, Feile, eines Meſſers, Beils; Die H–e am Sarge. Mu-
ſäus M. 3, 148 ꝛc., oft übertr.: Unfähig, irgend eine H.
zu ergreifen, mit der man die Geſchäfte des gemeinen Lebens
anfaſſt. G. 14, 121; Es mangelte mir die H., es [das Un-
ternehmen] anzugreifen und zu faſſen. 20, 196; Den korin-
thiſchen Iſthmus zu beſetzen und Griechenland hier wie an der
H. zu faſſen. Hölderlin H. 2, 12 u. o.
Anm. Davon abgeleitet das — deßhalb regelmäßige —
Handhaben (ſ. d.). — Andre Zſſtzg. bloß mundartl., z. B.:
Die Urhab: Sauerteig (ſ. Hefen); Urſache, Schuld an Etwas.
Gotthelf G. 66; 328, vgl. Stalder und Schm., u. Urhaber
ſtatt Urheber. Stumpf 392a; Anhab dieſes Krieges. 745a
ꝛc.; Der Gerhab = Vormund. Schm. ꝛc.
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