haaren
II. Hāāren: 1) intr. (haben) u. refl.:
die Haare fahren lassen, nam. beim Haarwechseln (s. mausern), versch. Aus-h.: Das Wild haaret (sich). — 2) tr.: bei den Haaren ziehn, raufen. 5, 34; U. 1, 373; Einem in den Haaren liegen: Ein Meer . ., drauf ewig sich die tollen Stürme h. 400. — 3) im Partic.: mit Haaren versehn, z. B. Wappenk.: Gehaart ist ein Kopf, dessen Haar von anderer Farbe als er selbst. — und in Zsstzg.: Jüngling und Jungfrau, goldgehaart [goldhaarig]. Cymb. 4, 2; Der, rothgehaarte [Fuchs]. Luth. 190.
Anm. Wie zu I. die Nebenf. hären für 1 und 3: Im Winter wächst sein Pelz, im Sommer härt er sich. W. 1, 194; Die dunkelgehärten Bräunlinge. Th. 282.
Zsstzg. z.B.: Áb-:
1) [1] Da das rothe Milchvieh sich leichter abhaart. Th. 595. —
2) tr.: ent-h. — Āūs- [1]: die Haare verlieren, auch ohne Haarwechsel: Der Muff haart aus, und tr., s. Enth. — Be- [3]: refl.: Haare bekommen, und im Partic.: Dein behaartes Fell. 12, 193; Jenen | unbehaarten Mißgeschöpfen. Tr. 26; Die weißbehaarte Mutter. Cid 12; Frühling käme grünbehaart. 2, 355; Des kahlgeschornen Haines Wiederbehaar-Zeit. Mak. 1, 54; Ein Greis, dem ausgegangen schien die Behaarung. 2, 82 etc. — Selten intr. wie im Sprchw.: Wie der Wolf behäutet ist, so wird er auch b., dem innern Sinn entspricht die äußere Kundgebung etc. — Ent-: tr.: das Haar wegnehmen: Ihn abgesengt hat und enthaart. A. 3, 267; Sieht er des Hundes Hals enthaart und abgeschabt. 2, 45; Die Gärber e. die Häute durch Schwitzen etc.; Der enthärte Samson. 5, 195). — Er- [2]: 2, 3. — Ver- [1]: die Haare fahren lassen, — und: den Haarwechsel beenden, vgl. verfärben. Scherzh.: In diesen ungeheuren Verhaarungen [Perücken]. N. 5, 280.
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