Gulden
I. Gúlden, m., –s; uv.: 1) Bez. einer Münze,
nach Zeit und Ort von ſehr verſch. Werth (ſ. Schm. 2,
34 ff.), jetzt meiſt ² Thaler = 60 Kreuzer: Wer den
Kreuzer [das Kleine] nicht achtet, kommt nicht zum G. ꝛc.
— Vgl. Batzen, Groſchen, Thaler ꝛc., nam. Florin.
Anm. Eig. eine Goldmünze: der gulden [goldne]
Pfennig, aureus denarius, vgl.: Voll rother Gülden. Luther
5, 354a ꝛc., ſpäter auch Silbermünzen; daher: Silber- und
Gold-G. — Nbnf.: Gülde(n), z. B.: Ein Gülde bleibt
ein Gülde auch in des Diebs .. Hand ꝛc. Luther 6, 118b.
Zſſtzg. ſ. die von Groſchen ꝛc., zur Bez. der verſch.
großentheils veralt. Münzen, z.B.: Gold- (ſ. Anm.)
G. 29, 10; Herren-G. (ſ. u.), eine ältre kölniſche Münze
= 10 Blaffert; Horn-G.; Kaiſer- oder Silber-G.; Konven-
tions-G.; Marien-G.; Orts-G., ¹ Gulden; Räder-G.;
Reichs-G. (⏑–⏑ B. 67a); Wildermanns-G. Forſter R. 1,
319 ꝛc.; ferner zur Bez. mancher Abgaben ꝛc., die
einen Gulden betragen oder urſprünglich betrugen,
z. B.: Braut-G. Schm. 2, 38; Erb-G., Abzugsgeld von
Erbſchaften; Gatter- oder Herren-G. (ſ. o.), Gatter-
zins, wo doch Gulden ſt. Gulte (ſ. d.) zu ſtehen
ſcheint, u. ä. m.
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