Gulden
I. Gúlden, m., –s; uv.:
1) Bez. einer Münze, nach Zeit und Ort von sehr versch. Werth (s. 2, 34 ff.), jetzt meist ² Thaler = 60 Kreuzer: Wer den Kreuzer [das Kleine] nicht achtet, kommt nicht zum G. etc. — Vgl. Batzen, Groschen, Thaler etc., nam. Florin.
Anm. Eig. eine Goldmünze: der gulden [goldne] Pfennig, aureus denarius, vgl.: Voll rother Gülden. 5, 354a etc., später auch Silbermünzen; daher: Silber- und Gold-G. — Nbnf.: Gülde(n), z. B.: Ein Gülde bleibt ein Gülde auch in des Diebs .. Hand etc. 6, 118b.
Zsstzg. s. die von Groschen etc., zur Bez. der versch. großentheils veralt. Münzen, z.B.: Gold- (s. Anm.) G. 29, 10; Herren-G. (s. u.), eine ältre kölnische Münze = 10 Blaffert; Horn-G.; Kaiser- oder Silber-G.; Konventions-G.; Marien-G.; Orts-G., ¹ Gulden; Räder-G.; Reichs-G. (⏑–⏑ B. 67a); Wildermanns-G. Forster R. 1, 319 etc.; ferner zur Bez. mancher Abgaben etc., die einen Gulden betragen oder ursprünglich betrugen, z. B.: Braut-G. Schm. 2, 38; Erb-G., Abzugsgeld von Erbschaften; Gatter- oder Herren-G. (s. o.), Gatterzins, wo doch Gulden st. Gulte (s. d.) zu stehen scheint, u. ä. m.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.