Gruse
Grūse, f.; –n:
Pflanzensaft, frisches Gedeihn (s. 1, 582); Grasplatz.
Anm. S. Gras und Grün. Bei Die Hasen in der Grüne schießen; in der Mecklenb. Landesordn.: Die Hasen soll man nicht in der Gruse schießen. 1, 380b; Welche in der Setzzeit und auf der Grose auf fremden Feldern sich betreten lassen. (1692) Art. 11, u. dazu: Wird die Grose verstanden und gerechnet von Domin. Judica bis den 10. August. vom 11. Dec. 1705; in der oberpfälzischen Landesordn.: In der Grüß und auf den Samen soll man keine Hasen schießen, s. 2, 122, wo e dies auf die Gruß- oder Hege-, Schonungszeit bezogen wird, vgl.: Dieweil es itzt ist in der Grüß, | mögt ihr denselben [Hirsch] sahen wohl. 33, und schott. Harts of greecc. — Vielleicht bez. „Grußzeit“ zunächst die Zeit der Vollsaftigkeit, des üppigen Gedeihens und so der Brunft, welches zugleich die Schonungszeit ist. — Vgl. für die Bedeut. „Gras“: Stengel, der sich mit seinen Ästen nicht in die Höhe treibt, sondern unter dem Grüß und Laub fortwindet. 8, 249 und grasig 2; ferner: Grūsen (Grúschen), tr.: (Landwirsch.) bei der zu fett aufgegangnen Saat, noch ehe sie völlig schosset, die Spitzen abschneiden.
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