Faksimile 0645 | Seite 637
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Gruse
Grūse, f.; –n:
Pflanzensaft, frisches Gedeihn (s. Beneke 1, 582); Grasplatz.
Anm. S. Gras und Grün. Bei Adelung: Die Hasen in der Grüne schießen; in der Mecklenb. Landesordn.: Die Hasen soll man nicht in der Gruse schießen. Frisch 1, 380b; Welche in der Setzzeit und auf der Grose auf fremden Feldern sich betreten lassen. Brem. Jagdordn. (1692) Art. 11, u. dazu: Wird die Grose verstanden und gerechnet von Domin. Judica bis den 10. August. Patent vom 11. Dec. 1705; in der oberpfälzischen Landesordn.: In der Grüß und auf den Samen soll man keine Hasen schießen, s. Schm. 2, 122, wo e dies auf die Gruß- oder Hege-, Schonungszeit bezogen wird, vgl.: Dieweil es itzt ist in der Grüß, | mögt ihr denselben [Hirsch] sahen wohl. Theuerdank 33, und schott. Harts of greecc. Vielleicht bez. „Grußzeit“ zunächst die Zeit der Vollsaftigkeit, des üppigen Gedeihens und so der Brunft, welches zugleich die Schonungszeit ist. Vgl. für die Bedeut. „Gras“: Stengel, der sich mit seinen Ästen nicht in die Höhe treibt, sondern unter dem Grüß und Laub fortwindet. Hebel 8, 249 und grasig 2; ferner: Grūsen (Grúschen), tr.: (Landwirsch.) bei der zu fett aufgegangnen Saat, noch ehe sie völlig schosset, die Spitzen abschneiden.