Faksimile 0638 | Seite 630
Faksimile 0638 | Seite 630
Groschen
Gróschen, m., –s; uv.; Gröschchen, lein, Gröschel; –n-:
Bezeichnung einer größtentheils silbernen Münze, nach Zeit und Ort von verschiednem Werth, jetzt (ohne Zusatz) meist ½ Thaler; dagegen verkleinert Gröschel (schles.) = Dreier. Vgl. Zsstzg., zuw. auch allgemeine Bezeichnung für Geld, für eine bald größere, bald kleinere Münze, vgl. Dreier, Thaler. Matth. 22, 19; Wer den Pfennig [das Kleine] nicht achtet, kommt nimmer zum G. [Großen]; Vierundzwanzig G. machen auch einen Thaler [das Kleine zu Rath gehalten, führt zum Größern]; Seine paar G. [sein bischen Geld]; Ein kranker Mann, | der keinen G. verdienen kann. Chamisso 3, 256; Für das Leben der königlichen Familie gebe ich keinen G. [nicht das Geringste]. Forster B. 2, 170; An denen Allen ein schöner G. [schönes Stück Geld] zu verdienen war. Prutz Mus. 1, 36; Wenn ihr um den lieben G. recensiertet. Sch. 109a; Silbern seh’ ichs heute glasten | in dem braunen Kupfermeer. | Seltner Schatz im Opferkasten, | Gröschlein, ei wo stammst du her? Schwab (46) 147; Ich zahle gern einige G. Seume Sp. 425 etc. Bergb.: Bezeichnung eines Grads der Bauwürdigkeit, s. Dreier. Nam. als Kinderw. auch Dinge von ähnlicher (scheibenrunder) Form, z. B. die Früchte des Hahnenkamms, Rhinanthus crista galli etc., vgl. Wiesengeld.
Anm. Mittellat. grossus, Dickmünze, im Gegensatz der Brakteaten oder Blechmünze, vgl. Groß, plattd. Grot, wie z. B. in Bremen eine Münze heißt, die = ¹½ Thaler Gold ist, vgl. in Hamburg: Grot vlämisch, als Rechnungsmünze = ¼ Mark Banko, wie auch engl. groat.
Zsstzg. vielfach, theils zur Bezeichnung der versch. großentheils veralteten Münzen dieses Namens, theils wie Geld (s. d.), z. B. von Abgaben etc., nam. wenn dieselben einen G. betragen oder vielleicht ursprünglich betrugen, s. nam. Frisch 1, 375. Wir erwähnen beispielsweise: Almosen-: der Fürsten von Liegnitz zur Austheilung unter die Armen am guten (oder stillen) Freitag, daher auch: Ein Gutfreitagsgröschel. Musäus M. 2, 72.
Bāūer-: früher in Meißen Abgabe an den Zinsherrn; Spitz-G.
Engel-: mit 2 Engeln auf dem Wappenschild. Musäus M. 2, 71.
Frēītags-: s. Almosen-G.
Gnāden-:
1) ein als Zeichen der Gnade von einem Höhern geschenkter Schau-G.
2) Bergb.: Beisteuer aus dem gewonnenen Silber für arme Zechen. Góttes-: Gottesgeld. Gúlden-: veralt. statt Gulden (s. d.). Hǟūsel(er)-: Abgabe der Häusler, z. B. statt des Zehnten an die Geistlichkeit, s. auch Schutzgeld. Héck-: s. Heckmünze. Hórn-: frühre sächsische Münze mit 2 Hörnern im Gepräge. Hūfen-: Hufensteuer. Johánnis-: mit dem Bild Johannis des Täufers. Jūden-: frühre sächsische Münze, deren Gepräge ein Judenkopf mit Spitzhut, Spitz-G. Kāīser-: ¹₀ Thaler, s. Silber-G. und Böhme. Lêhen-: Laudemium, Lehengeld. Marīēn-: Achtpfennigstück mit dem Marienbild. Márk-:
1) mundartl. (schles.) Lehen-G. für Bauergüter.
2) Markgeld. Mēīster-: Meistergeld 2. Mīēth-: Mieths-, Handgeld: Gab ihr den M. und nahm sie in die Küche. Musäus M. 2, 133. Míttel-: frühre Rechnungsmünze im hallischen Salzwerk, s. Mittelmünze. Nēū-: ½ Thaler, Silber-G. Ort-: viertel Groschen, Dreier. Pāthen-: Pathengeld. Schāū-: Schau-Denkmünze. Luther 8. 250a etc. Schwêrt-: frühre kursächs. Groschen mit Kurschwertern im Gepräge. Sílber-: verschiednen Werths, jetzt = Neu-G., Kaiser-G. Spérr-: Sperrgeld. Spítz-: Juden-G. Stéch-: früher Abgabe einer Wittwe bei der Wiederverheirathung. Vȫgleins-: Das ist ein abschätziger Vögelesgroschen, der ist nur anderthalb Kreuzer werth. Auerbach Barf. 61. Wēīß-: ein Groschen von Silber; in Böhmen ein Sechspfennigstück etc. Schweinichen 3, 50 etc. Zēīt-: eine zu gewisser Zeit zu entrichtende Abgabe. Zíns-: Abgabe. Matth. 17, 24, nam. auch Grundzins u. v. ä.