gröblich
Gröblichling
Grȫblich, a.: 1) nicht ganz grob (ſ. d. 2), nam.
in Bezug auf etwas Zerkleinertes: G. zerſtoßen, pulveri-
ſiert; G. zerpochtes Erz; G–es Pulver ꝛc. — 2) grob (6),
ſtark, ungemein: Sich g. irren, vergehn, vergreifen. Monat-
blätter 2, 226d; Es auf ſeiner Seite g. fehlen laſſen. Merck
Br. 1, 300; G. fehltreten. V. Sh. 2, 267; G. irre gelei-
tet. Fichte 6, 28; G–er Irrthum ꝛc. — Sonſt hochd. ſelten
ſtatt grob, z. B. (ſ. d. 7): Der Greis .. | war etwas g.
finſtrer Art. Echtermeyer 135 (FrKind); Klagte bitterlich über
ſeines Untergebenen g–es Benehmen. Polko Muſ. 17; Iffland
9, 3, 15; Frägt groblacht nach dem Gelde. Gotthelf Sch.
220. — Selten: Erwägt es nach der Gröblichkeit der
Welt. Schlegel Rich. III, 3, 1 = nach der grobſinnlichen
rohen Anſchauung der Welt. — ~ling, m., –(e)s; –e:
1) (veralt.) Grobian. HSachs. — 2) eßbares Gewächs
an Nuß- und Weidenbäumen aus zuſammengewachs-
nen Stockſchwämmen, vgl. Grübling.
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