gröblich
Gröblichling
Grȫblich, a.:
1) nicht ganz grob (s. d. 2), nam. in Bezug auf etwas Zerkleinertes: G. zerstoßen, pulverisiert; G. zerpochtes Erz; G–es Pulver etc. — 2) grob (6), stark, ungemein: Sich g. irren, vergehn, vergreifen. 2, 226d; Es auf seiner Seite g. fehlen lassen. Br. 1, 300; G. fehltreten. Sh. 2, 267; G. irre geleitet. 6, 28; G–er Irrthum etc. — Sonst hochd. selten statt grob, z. B. (s. d. 7): Der Greis .. | war etwas g. finstrer Art. 135 Klagte bitterlich über seines Untergebenen g–es Benehmen. Mus. 17; 9, 3, 15; Frägt groblacht nach dem Gelde. Sch. 220. — Selten: Erwägt es nach der Gröblichkeit der Welt. Rich. III, 3, 1 = nach der grobsinnlichen rohen Anschauung der Welt. —
~ling, m., –(e)s; –e: 1) (veralt.) Grobian. — 2) eßbares Gewächs an Nuß- und Weidenbäumen aus zusammengewachsnen Stockschwämmen, vgl. Grübling.
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