greiflich
Greiflichkeit
Grēīflich, a. (~keit, f.; –en):
sich leicht greifen lassend, nam.: was sich mit Händen greifen [s. d. 1b] lässt, s. Hand-g. und Greifbar: Die nächsten faßlichen Ursachen sind g. und eben deßhalb am be-g–sten. 3, 283; Sichtbar und g. 39, 133; 7, 279; 12, 153; 31, 33; 40, 48; M. 1, 394; 2, 239; Deutlich und g. 6, 6b; G–e Lügen. 28b; 350b; 351b; Das g–e Gefühl. W. 4, 301; Körperlich und g. N. 7, 228; NKr. 3, 226; Acc. 1, 45 etc. — Jm Ggstz.: Von zwei empfindbaren, aber un-g–en Principien, der Wärme und der Kälte. 39, 109 etc.
Zsstzg. z. B.: An-: angreifisch; seltner: angreifend. Gotthelf U. 2, 311. —
Aūgen-: vgl. Hand-g.: Er war mir a. ähnlich. Hippel Leb. 2, 412. —
Be-: Etwas, das nicht in die Sinne fallen kann, durch eine übersinnliche Gleichnisrede b. zu machen. G. 39, 154; Mit sehr b–en [handgreiflichen] Späßen. 16, 104; B–erweise etc. — In Rücksicht auf Leichtigkeit und B–keit. B 489b; An der Grenze aller B–keit stehen. Fichte 4, 181; auch: Diese B–keit [handgreifliche Thatsache]. Keller LvS. 197. — Die un-b. hohen Werke. G. 11, 13; Un-b. schnelle. ebd. etc. — Diese Unermeßlichkeit und Un-b–keit. W. 29, 148; Auf immer neue Un-b–keiten [unbegreifliche Dinge] stoßen. Burmeister Gsch. 567, s. Greifig, Anm. —
Er-: Kaum dem Geist, am wenigsten aber dem Gemüth e. G. 33, 166. —
Hánd-: Eine sehr h–e Moral. Droysen A. 3, 15; H. [offenbar] abgeschrieben. L. 11, 527 etc.; auch aktiv: H. werden, mit den Händen greifen, nam. von obscönem Tasten; Anständige Mädchen dulden solche H–keiten nicht etc. —
Ver-: s. Vergreifen 1c. —
Vōr-: gewöhnl. Un-v.: unmaßgeblich, ohne Andern damit vorgreifen zu wollen: Unv–e Beantwortung. Möser Ph. 1, 87; Mit einer einschläfernden Unmaßgeblichkeit und feigen Un-v–keit. Lichtenberg 1, 250 etc.
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