Greif
Grēīf, m., –(e)s, –en; –e, –en; -:
1) ein fabelhaftes geflügeltes Wesen, meist als Schätze hütend (und so auch übertr.), theils aber auch wie Hippogryph (s. d.) d. h. Roß-G. etc.: Die G–e als löwenähnliche Unthiere mit Fittigen und Schnabel des Adlers. Myth. 1, 298; 12, 105; Zwei hochbeinige G–e am Zaume haltend. 31, 387; Zwei G–en. 23, 207; Auf den Flügeln eines G–en durch die Lüfte fliegen. Lut. 1, XVI; Ochs und Flügelpferd am Pfluge! | Unwillig steigt der G. 98b; Des G–en. G. 57; Des G–s. Rol. 8, 5; Der Schatz .., da ihn bei Tag und Nacht | ein alter G., der selten schläft, bewacht [der Vormund der Schönen]. 11, 189; 212; 20, 172 etc. Danach auch ein Orden: Den gelben G–en umgehangen. Verst. 1, 29. —
2) der Kondor oder Greifgeier, Vultur gryphus, der größte Raubvogel. — 3) imperativ. Hw., wie Packan! etc., z. B.: Der Dorfhund G. 124; „G.“ (Haschemann) zu spielen. 3, 252 etc., vgl.: Ein Steuereintreiber, ein Greifzu und Haltefest. E. 1, 88; Paß ihm auf, wie ein Greif-den-Kerl. Sh. 2, 361 etc. — 4) Handhabe, Henkel zum Angreifen: Ein Paßglas mit zween G–en. 1, 13 etc. — 5) seem.: Der G. (plattd. Greep) des Schiffs, der Gransen, Biet.
Anm. 1 (mit der Nbnf. Gryph. 2, 84; 11, 337) vielfach nach 3 umgedeutet, vgl. vielmehr: Cherub, hebr. an.
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