göttlich
Göttlichkeit
Göttlich, a. (~keit, f.):
Gott oder einem Gott eigen, ähnlich, gleich, von ihm herrührend, in Dessen Wesen gegründet, — dann auch: in hohem Grade vortrefflich, schön, prächtig etc. (vgl. himmlisch): Das g–e Wesen; Ein g. Leben führen. 1. 5, 22; 6, 9 etc.; Es wäre g. [prächtig, vortrefflich], wenn man türkische Teppiche hätte. 4, 241; Der Erde Thränen sich in g. Lächeln, | verwandeln sehn, in himmlisches Entzücken. 13, 337; So lagst du .. g. ruhig. H. 1, 90; Ich habe nie eine Schöne g. genannt und bin nicht gewohnt, dieses Wort so zu mißbrauchen. 10, 43; Der höhest, himmlisch und gar g. Teufel. 6, 477b; Der Entwurf | ist teuflisch, aber wahrlich g. 304b; Da gebieret das Glück dem Talente die g–en Kinder. 76a etc. — Die G–keit der Bücher des alten Testaments. 10, 27; Die G–keit so süßer Bande. 2, 125; Zieh deine Selbheit aus und an die G–keit. W. 1, 42; Die Natur, die unbegreifliche, die G–keit-volle. 8, 97. — Jron. auch als Titel für eine vergötterte Person (vgl. Herrlichkeit etc.): Demüthig klagend ihrer G–keit, | ward der Herr Oberkämmerer befreit. Rich. III. 1, 1.
Anm. Ohne Uml.: Gottliche Werk. 8, 320b, wie: Ingottlich: in Gott gegründet etc. 1, 5; 13 etc.
Zsstzg. z. B.: Āūßer-: außer Gott seiend: Dieses jetzt als ausschließlich angenommene Wesen ist als solches außer Gott, ein a–es. Schelling 2, 2, 125; Er soll ein a–er sein und in dieser A–keit wieder ein göttlicher sein. 124 etc. —
Gêgen-: Diese Potenz ist allerdings in ihrer Hinauswendung die Potenz des ungöttlichen, ja g–en Seins. 41. —
Un-: Ggstz. von göttlich. —
Wīder-: dem Göttlichen entgegen seiend, gegen-g.: Das einseitige, ausschließliche, insofern w–e πν. Schelling 2, 2, 170; 223 etc.
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