Gottheit
Góttheit, f.; –en: 1) abſtr., das Gottſein (vgl.
Götterſchaft 1): Gottes unſichtbares Weſen, d. i. ſeine
ewige Kraft und G. Röm. 1, 20; In den Götzen iſt keine G.
Bar. 6, 50; Was freilich von Gott auch wahr iſt, aber kei-
neswegs die eigentliche G. Gottes ausdrückt. Schelling 2, 2,
62ꝛc. — Die Veredlung des Jahrhunderts | ſei euch Schwär-
menden Nichts, Thron-G. | Alles. Kl. Od. 2, 82, die gött-
liche Majeſtät des Throns ꝛc. Vgl.: Apollons Fort-
rückung bis zur Sonnengottheitsſchaft. Paulus IHVoß 37. —
2) konkr.: Gott, ein Gott, eine Göttin: Die heidniſchen
G–en; Wenn die Vorſteherin ſie als eine kleine G. anſieht. G.
15, 14; Sie, die ganz Liebe, ganz G. iſt. 9, 338; Ein Geiſt,
der auf zur G. ſtrebet. JGJacobi 7, 149; Die Natur, des Un-
endlichen ſichtbare G. V. 3, 16 ꝛc. — Statue der Fluß-G.
Stahr Jt. 2, 294; Unter-G–en und Halbgötter. Platen 6, 72
ꝛc. (ſ. Zſſtzg. von Gott).
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