Glöckner
Glöcknerei
Glöckner, m., –s; uv.: der das Läuten der
Glocken zu beſorgen hat (ſ. Börſenglocke), namentl.
ein Kirchendiener, Küſter. Zinkgräf 1, 226 ꝛc.: Den
Glockner, Meßner oder Sigeriſt. Fiſchart B. 16b. — ~ei,
f.; –en: Wohnung, Amt des Glöckners (Küſterei).
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