Glöckner
Glöcknerei
Glöckner, m., –s; uv.:
der das Läuten der Glocken zu besorgen hat (s. Börsenglocke), namentl. ein Kirchendiener, Küster. 1, 226 etc.: Den Glockner, Meßner oder Sigerist. B. 16b. —
~ei, f.; –en: Wohnung, Amt des Glöckners (Küsterei).
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.