gleisen
Glēīſen, intr. (haben): ſich im Gleiſe bewegen,
nam. von einem Gefährt: die gehörige Spurweite
haben, ſo auch zuweilen = ſpuren: Der Wagen gleiſt
(ſpurt) nicht.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: intr. (ſein): von dem Gleis
abweichen, ent-g. — Āūs-: 1) intr. (ſein): aus dem
Gleis kommen, ent-g. — 2) tr.: aus dem Gleis brin-
gen. — Eīn-: intr. (ſein) und tr.: aus dem Gleis
kommen und bringen: Daß ich das Werk wieder eingleiſe.
Muſäus Ph. 1, 77. — Ent-: intr. (ſein): aus dem
Gleis entweichen: Beim Abgange des Lokalzuges nach
Frankfurt entgleiſete in dieſem Zuge ein Perſonenwagen.
Nat.-Zeit. 10, 584 ꝛc.
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