gleisen
Glēīsen, intr. (haben):
sich im Gleise bewegen, nam. von einem Gefährt: die gehörige Spurweite haben, so auch zuweilen = spuren: Der Wagen gleist (spurt) nicht.
Zsstzg. z. B.: Áb-: intr. (sein): von dem Gleis abweichen, ent-g. —
Āūs-:
1) intr. (sein): aus dem Gleis kommen, ent-g. —
2) tr.: aus dem Gleis bringen. — Eīn-: intr. (sein) und tr.: aus dem Gleis kommen und bringen: Daß ich das Werk wieder eingleise. Ph. 1, 77. — Ent-: intr. (sein): aus dem Gleis entweichen: Beim Abgange des Lokalzuges nach Frankfurt entgleisete in diesem Zuge ein Personenwagen. 10, 584 etc.
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