Faksimile 0598 | Seite 590
Glaser glasern Glaserei
Glāser, m., –s; uv.:
Einer, dessen Gewerbe es ist, Fensterscheiben etc. einzusetzen (versch. Gläser, s. d.); Blei-G., insofern sie in Blei gefasst werden; Pfeifen-G.: s. Pfeifengläser etc.; G–in, Frau eines Glasers.
~n, intr. (haben):
das Geschäft eines Glasers treiben (vgl. schneidern, tischlern etc.) und dazu:
Glaserēī, f.; –en:
das Treiben eines Glasers; seine Werkstatt.