Ergetz
ergetzbar
Ergetzkeit
Ergétz, m., 0: Ergetzung (ſ. d.): Wer Nutzen und
E. recht ſcheidet. Logau (L. 5, 146). — ~bar, a. (~keit,
f.): fähig, ergetzt zu werden: Euch zu ergetzen, ſofern ihr
noch e. ſeid. W. 20, 8.|
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