Ergetz
ergetzbar
Ergetzkeit
Ergétz, m., 0:
Ergetzung (s. d.): Wer Nutzen und E. recht scheidet. 5, 146). —
~bar, a. (~keit, f.): fähig, ergetzt zu werden: Euch zu ergetzen, sofern ihr noch e. seid. 20, 8.|
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