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Gelten
Gelten Kraft, Einfluß, Ansehn haben; in dem Werth, in der Bedeutsamkeit, die Etwas hat oder haben soll, anerkannt werden etc. a) ohne Zusatz:
Preußisches Kourant gilt fast überall; Der Pfennig gilt nur, wo er geschlagen ist; Der Prophet gilt nicht im Vaterland; Ein Gesetz, eine Regel, ein Bund, Gelübde, ein Kontrakt, Testament, ein Zug im Schachspiel, eine Wette etc. gilt oder gilt nicht; Das Testament, den Zug etc., Einen (G. 4, 4; 39, 171 etc.) g., nicht g. lassen; Das laß ich g. [mir gefallen], Formel des Beifalls; Etwas, z. B. Ansprüche, seinen Einfluß, sein Vermögen g–d oder g. (z. B. G. 3, 197; 39, 174) machen, zur Geltung bringen; Alle Vortheile g. (Sprchw., z. B. G. 9, 90), sind mitzunehmen, dürfen gebraucht werden; Alle Waffen g. Sch. 34a etc. Was sie sagen, Das muß g. Ps. 73, 9; In der wissenschaftlichen Welt haben diese Gesinnungen niemals g. wollen. G. 3, 293 etc. b) mit Angabe des Werths, Preises, wie hoch Etwas in der Schätzung anerkannt wird etc.: Etwas gilt hoch; niedrig; gering; Wenig; Viel; (um) einen Thaler mehr, weniger; doppelt (halb) soviel wie etwas Andres, wie früher; Beides gilt gleich Viel, gleich; Ein Thaler gilt 24 Groschen; Ein Louisd’or gilt jetzt Thaler; Die Metze gilt einen Groschen; Was (wieviel) gilt der Weizen?; Die Waare gilt ihr Geld, ihren Preis [einen guten, bestimmten Preis etc.], gilt Nichts [einen geringen Preis]; Der Frauen Treue gilt noch höhern Preis. Sch. 468a; Was gilt die Wette? [Wie hoch wollen wir wetten? s. 2a]; Was soll die Wette g., Prinz, ich rufe | Geschichten in Ihr Herz zurück etc. Sch. 262a etc. c) Etwas gilt ein Andres, hat damit gleichen Werth, wiegt es auf; Ein Augenblick, den sie gewähret, | gilt eine lange Wirklichkeit. Gotter 1, 15; Ein Held und Kaiser gilt ein ganzes Volk. Körner 121b; Doch ohne die Gründe zu häufen, der erste und letzte von allen | gilt tausend und tausend dazu. W. 15, 235; Die Schale kann nicht den Kern g. etc. Ugw. mit Accus. des pers. Fw.: O Evangelium vom Reich! | du Perle aller Welten! | die Schal’, ob sie dich träget gleich, | kann sie darum dich gelten? H. 15, 191. d) Eine Person, ihr Wort, Ansehn etc., Etwas gilt, gilt Etwas, Viel, Wenig, Alles, Nichts bei Einem = vermag etc.; Bei Gott gilt kein Ansehen der Person. Kol. 3, 25; Wer gilt bei dir Etwas? Hiob 35, 3 etc.; „Er vermag | bei meinem Bruder Viel“ ... Ein Wort von dir, Princessin, gälte Mehr. G. 13, 161; Solche Ausflüchte g. bei mir nicht, Nichts etc., s. h. Ahnlich auch: Etwas gilt vor einem Höhern, findet Dessen Beifall, Genehmigung, nam. bibl.: Laß meine Bitte vor dir g. Jer. 37, 20. e) Jemand, Etwas gilt für Etwas, wird dafür gehalten, wobei über das wirkliche Sein nicht entschieden oder selbst ein Zweifel angedeutet wird: „Ist er reich?“ Er gilt wenigstens dafür, für einen Millionär; Der Glasstein galt für echt, für einen Diamanten; Das gilt in der Welt, bei Vielen (s. h) für fein; Bestrebungen, welche für einen besondern Charakterzug der Deutschen g. können. G. 33, 179; Wenn nicht Wahrheit | in dieser feinen Welt für Schmeicheln gölte (Anm.). Schlegel Sh. 6, 130; Sie gölte (Anm.) sogar für Latona, wenn etc. V. Ov. 1, 57; Er sagt, es gälte [s. 2] für eine größere Sünde. Waldau N. 1, 150 etc. Statt für mit leichter Nüance als, vgl. jedoch: Er gilt als Virtuose [der er ist, in dieser seiner Eigenschaft] für bedeutend, als Komponist für unbedeutend etc.; Wenn ich nur nicht als Eiferer gölte (Anm.). Tieck N. 4, 111 etc. Seltner (s. c) ohne als und für: Was du liebend treibst, laß dir das Höchste g. Rückert W. 1, 144 (s. h). f) Etwas gilt für Einen, für Etwas, hat Giltigkeit, Kraft dafür, in Bezug darauf: Gesetze, die für alle Zeiten (auf ewig) g.; Diese Regeln g. nur fürs Altdeutsche; Die Einladung gilt für dich mit; Mag Dies für die Menschen g., | mögen sie uns doch verachten! | aber du, du sollst uns achten. G. 1, 190 etc. S. g und k. g) Etwas gilt von Einem, von Etwas (vgl. f), lässt sich giltig, mit Recht davon aussagen: Was so von der Vergangenheit gilt, wird mit geringen Modifikationen auch für die Zukunft g.; Was von den Vierecken überhaupt gilt, gilt natürlich auch vom Quadrat etc. h) Etwas gilt Einem für (als) recht etc. (s. e), gilt ihm Viel, Wenig etc. (b und d), wo der Dativ die schätzende, das Urtheil fällende Person bez.: Das Gemälde gilt mir zehnmal mehr als es mir kostet; Sein Lob gilt mir mehr als euer Aller Tadel; Mir gälte es als das Höchste, wenn wir etc. (s. 2). Auerbach Ab. 108; Es gilt [ist] mir gleich, ist mir gleichgiltig; [Für Weisheit galt ihm Witz. Alxinger D. 205; Dem Schweden soll sein Wort für deines g. | und deinen Wiener Feinden nicht? Sch. 361a; Nach solchen Opfern heiliggroßen, | was gälten diese Lieder dir? Uhland 100 etc. Vgl.: Den oder bei den Römern galt Tapferkeit für die erste Tugend. In der ersten Fügung erscheinen die Römer als urtheilfällend, in der zweiten nur als das Volk, bei welchem die Ansicht herrschend war (s. d). i) Etwas gilt Einem eine Summe etc. (vgl. h), trägt, bringt sie ihm ein: 20 Thaler, die ihm das Kalb gegolten, geopfert. Gotthelf Sch. 245; Jedes dieser Beiwörter gilt mir ein Lächeln, eine Liebkosung. G. 29, 223. Auch unpers. (s. 2): Es galt Amorn ein freundlich Gesicht. 1, 239 etc. k) Etwas gilt Einem, einer Sache, ist ihnen bestimmt, soll sie treffen, ist auf Etwas abgezielt, abgesehn, vgl. f: Der Spott galt mir, aber er trifft mich nicht; denn er gilt mehr für den Spötter als für mich; Das Epigramm galt ursprünglich einem (oder auf einen) bestimmten Geizhals: gilt es darum weniger für alle Filze?; Der Anschlag galt nicht seinem Leben, sondern seinem Geld; Ach, mein Herr, daß der Traum deinen Feinden gülte! (Anm.). Dan. 4, 16; Das Wort des Herrn gilt euch. Jer. 42, 19 etc.; Diese Betrachtung gilt einem Manne, der etc. Gervinus Sh. 1, 1; Nein, Liebe, nein! Dir nicht gilt dieses Lied. Hagedorn 2, 159; „Bst!“ Nun, wem gilt Das? L. 1, 236 u. o. Selten (s. o.) statt für oder von (vgl. f, g): Andern Dingen mag Das g., | kein Mißbilligen, kein Schelten | macht die Liebe tadelhaft. G. 6, 98. S. l und 2h.
1) Selten: Etwas gilt Einen (vgl. k und 2g), trifft, betrifft ihn, gilt für ihn: Fragte, ob diese für Fremde getroffene Maßregel auch einen Freund des Hauses gälte. HKleist 1, 270; Daß auch das Folgende die Juden anbelangt ... Und auch Das gilt nur Jene. L. 11, 88; Vornehmlich wird es die Schriften des Paschasius .. g. [betreffen, sich um sie handeln]. 8, 315. Ebenso selten (s. 2e): Des Andern Lehre galt um meinen Thron. Chamisso 4, 13. m) das Partic., vgl. Gültig, z. B.: Die g–den [herrschenden, anerkannten] Ansichten; Etwas g–d machen (s. a) etc.; Zwei Dinge, die einen gleichen Werth haben, sind gleich-g–d. Mendelssohn 4, 1, 114; Da Gold oder Silber gewöhnlich mit un-g–den [werthlosen] Metallen vermischt gefunden wird. Börne 5, 54; Ein viel- oder wenig-g–des Urtheil etc.
2) unpersönlich (s. 1):
a) alleinstehend: Es gilt! (vgl.: Das Spiel, die Wette gilt) = topp! etc., (seltner = es kann so geschehn, ich habe Nichts dagegen. 2. Sam. 2, 14). Dazu: Was gilt’s? (s. 1b und vgl. Gelt!) = sicher, gewiß, fürwahr. Hiob 1, 11; 22, 20 etc.; Hebel 3, 243; 249 etc. Bibl. auch: Was gilt’s, ob etc. = ich wette, daß Etwas nicht der Fall ist; sicher nicht. Hiob 6, 30; Amos 8, 7 etc. Es gilt = es ist Ernst, steht Etwas auf dem Spiel, es kommt darauf an: G. 9, 9; Gott, Das wird ernsthaft! Falle nieder Knabe! | es gilt. Sch. 537a; Laß aufgehn, was du hast, die besten Weine! | Heut gilt es. 532b etc.
b) mit abhäng. Präp., s. 1e: Als gölt (Anm.) [wär] es auf ewig. V. 1, 131; Da es nun g. sollte zum Treffen [ernstlich dazu kommen]. 2. Macc. 15, 20 etc.
c) mit Jnfin. und zu = es kommt darauf an, handelt sich darum, ist Jemandes Aufgabe, wobei die Pers. im Dativ: Da galt’s, die Kinder zu ernähren. Chamisso 3, 62; Gilt’s [müssen wir] vielleicht doch, morgen schon zu sterben. 4, 210; Dem es galt, zu rechten. 65; Hier gilt’s mein Sohn dem Kaiser wohl zu dienen. Sch. 357b; Gält’s auch, ganz Troja zu durchspähn. 36b; Es gilt uns heut, zu rühren des Königs steinern Herz. Uhland 444; W. 20, 198 u. o. Zuw. ohne zu, als ein Accus. eines Hw. (s. g): Jetzt gilt es schön sein. Gutzkow R. 1, 432; vgl.: Da galt[’s] Geschwindsein und Entschlossenheit. Sch. 548a. Oberd. auch im Genit. (vgl. Spielen mit Genit.): Es galt hier keines Zauderns oder Ausrastens [durfte nicht gezaudert werden]. Berlichingen 170; So leb’ ich, weil es Lebens gilt [zu leben vergönnt ist]. Günther 197; Ja, wenn es Lügens, Lästerns und Fluchens sollt g. Luther SW. 26, 38; Es gilt nicht also Scherzens. 61, 28; Nun so es aber Sterbens gilt. HSachs; Es gilt Laufens, Aufmerkens etc.
d) auch mit abhängigen Sätzen: Nun gilt’s [kommt darauf an etc.], wer zuerst ans Ziel gelangt etc.
e) Es gilt um Etwas, handelt sich darum etc. (vgl. f und g). Börne 2, 235; Diesterweg Päd. 1, 57; Gervinus 3, 162; Doch galt es um Nichts weiter, als seinen Koffer zu packen. König Jer. 2, 386; 139 etc. Auch mit Dat. der Pers. (s. h): Dem Reiter galt es um Leben und Tod. Sch. 712a; vgl.: Und sollt’ es dem Teufel um ein Ohr g. 117b.
f) mit Accus. zur Bez. des hingegebnen Preises, dessen, was an die Erreichung von Etwas gesetzt wird, auf dem Spiel steht (s. e und g), auch mit Dat. der Pers.: Weiß nicht, daß es ihm das Leben gilt. Spr. 23, 11; Und gält es das Leben (Alexis H. 1, 2, 97 u. o.), Gut und Blut (Sch. 19b), meiner Seele Seligkeit (Lewald W. 1, 366); Und ob es gölt [Anm.] ein ganzes Land (H. 8, 508) etc. Es gilt Kopf und Kragen; Haut und Haar (G. Lav. 98), die Ruhe meines Lebens (W. 20, 323), eine Wette (G. 35, 148), den Versuch (Ruge Rev. 1, 131) = es kommt auf einen daran zu wagenden Versuch an; Wenn’s nur ein Wagnis gälte, | dann, Königin, wär’ es um dich geschehen. Laube DW. 8, 127 etc.
g) mit Accus., zur Bez. des zu erreichenden Preises etc. = es handelt sich um Etwas, betrifft Dies, kommt dar- auf an, zuw. auch mit pers. Dat.: Es gilt mir mehr den Weg, auf dem der Schüler einen Satz findet, als den Satz selbst; Sich freuen, als denen es kein Zorn sondern eitel Gnade und Trost gilt (Anm.) und giebt. Luther 5, 530a etc.; Es gilt bei meinem blut’gen Unterwinden | allein das göttliche, das ew’ge Recht. Chamisso 4, 16; Es galt des Fernrohrs möglichen Bereich [kam darauf an, hing davon ab, wie weit man mit dem Fernrohr sehen könne]. 4, 159; Es gilt, man stelle sich. wie man will, | am Ende die Person. G. 3, 62; Es gilt nicht Wanderjahre, | nicht eines Dichters graue Haare. 112; Daß es den Sohn gelte. 18, 300; Es galt die deutsche Poesie. Guhrauer L. 1, 18; Heben staunende Gesichter, | meine Knaben, die es gilt [an die ich die Mahnung gerichtet, gw.: denen es gilt, s. h und 1k]. Rückert 6, 26; Sie schmeichelte sich, daß der Besuch .. nicht sowohl die Muhme als die Nichte gelte. Pfeffel Pr. 1, 144; Wir interessieren uns dafür, als gält’ es Etwas, das uns lieb ist. Sch. 1239b; Es [das Schreien] gilt nur die Pfeffernüsse. Tieck NKr. 4, 111; Angeklingt! denn es gilt die Gesundheit unseres Kindes. V. 1, 39 und dazu die Anmm. 185 u. 191; Gält’ es Christus’ heilig Werk ..., freudig schmückt’ ich dich zum Opfer. Werner Osts. 1, 115 etc. S. h.
h) mit Dativ (vgl. 1i; 1k; 2e; 2f; 2g): Wo ⏑4. es der [gw.: die] Ehre seines Standes gilt. Danzel 15; Es gilt [soll zu Gut kommen] dem Ritter etc. Freiligrath Garb. 48; Es gilt deinem Sohn. Gutzkow R. 9, 136; Wenn’s nur dem [gw.: das] Leben gälte, | wenn’s nur der Erde seichte Güter träfe. Körner 117b; Gält’ es wohl meiner Braut? 230b; Als gälte es einem bevorstehenden Feldzuge. Laube Band. 1, 118; Es gilt dir, wenn er das Schwert zücket. 531a; Galt es doch dem Andenken ihres Mannes. Prutz Mus. 2, 8; Es gilt dem armen gefangnen Mann! | wir helfen ihm aus Fessel und Bann. Schwab (46) 440; Eine Kugel kam geflogen, | gilt’s mir oder gilt es dir? Uhland 291 u. 0.
Anm. Goth. gildan, ahd. gëltan, mhd. gëlten und theilweis noch mundartl. auch tr. = Etwas oder Dessen Werth wiedergeben, eine Leistung abtragen, bezahlen, zinsen etc., s. Zsstzg. und vgl. z. B. Luther 6, 233a etc., s. Graff 4, 185; Benecke 1, 519b; Schm. 1, 40, veralt. z. B. auch: Daß Einer 15 Pfund golten hat. Eppendorf 108 = gewogen. Dazu Geld, Gülte, Gültig, Gelter, Schuldner (und Gläubiger), z. B.: Ich will selb Schuldiger und Gelter sein, also daß Alles, was dir an Mars abgehet, Das sollst du bei mir habhaftig werden. Schaidenreißer 33a, nam. auch: der eine gewisse Gülte oder Zins entrichtet, z. B. Honiggelter etc. In Bezug auf die versch. Fügungen s. o. und vgl. V. 1, 185 und 191, darunter z. B.: Jener Spott sollte mich g., aber er gilt mir Nichts etc., vgl.: Wenn Sie Kapitän Randall sind, so gilt mein Auftrag Sie. Sturz 2, 327. Der mehrfach vorkommende Accus. ist nicht Objekt, wie bei ver-g. etc., wo das Pass. üblich ist. In Bezug auf die Formen findet sich im Präs. veralt. und mundartl. das gedehnte du giltest, er giltet, z. B. Gotthelf Sch. 25; 222; 351 etc., vgl. Sanders Orth. 69 ff. Im Konj. Impf. findet sich (s. ebd. 26 ff.) gälte und gölte (s. o., ferner z. B. auch G. 18, 74; H. 8, 508; 13, 64; Gott 175; Luther 6, 223b; Schlegel Span. 79; Tieck N. 1, 11; Zelter 6, 278 etc.), veralt. auch: Gülte. Dan. 4, 16; Hohel. 8, 7; Luther 8, 6b; Zinkgräf 1, 276 etc. Die Form des Imperat. in Sätzen, wie: Sei noch so mächtig, gilt (gelte) noch so Viel: der Tod schont deiner doch nicht etc. Versch. Gelten, s. Gellig, Anm.
Zsstzg.: Äb-, tr. [Anm.]: (veralt., mundartl.) Einem Etwas a., durch eine Leistung von ihm ablösen, es ihm abkaufen, bezahlen etc., z. B. Weidner 213; 449 etc. Andre Stellen s. Grimm 1, 47; Schm. 2, 41 etc. S. auch Gellig, Anm.
Be-: (veralt.) vergelten. Begeltung. Fischart B. 103b. Ent-, tr.: Einem Ersatz leisten für Etwas, es bezahlen, dafür leiden, büßen: a) Ich entgelte Etwas; Der Teufel ist mit seiner | Großmutter los, der Hofrath wird’s e. Chamiso 4, 175; Ihr sollt mir Die e., die hier erlegen sind | vor euch. Simrock Nib. 1982; Heute muß e. mit dem Leben Rüdiger, | was ihr und auch der König mir Liebes habt gethan. 2100. b) Einen Etwas e. lassen; Sie bringt dem jüngern Manne keine Kinder, | er achtet sie und lässt sie’s nicht e. G. 13, 163; Seine eigene Einfalt den armen Dichter e. lassen. Sch. 102b; Lasst es einen armen Mann nicht e., wenn er wider Willen euer Herz durchbohrt. 115a etc. Minder korrekt (s. Lassen): Einem Etwas e. lassen, z. B. G. 20, 18; Wall Stammb 14; Warum soll ich meiner Gesundheit seine Grobheit e. lassen? L. 1, 511 etc. c) (s. a und b) mit Genit. statt Accus.: den schlimmen Lohn von Etwas, den Nachtheil dafür empfangen (Ggstz.: Genießen): Wir müssen ihrer Missethat e. Klagel. 5, 7; Ihre Kinder müssen ihr e. [für sie büßen]. Sir. 23, 34; Sie lassen uns Deß e. 2. Chron. 20. 11; Daß die ganze Welt desselben [des Apfelbisses] e. muß. Luther 6, 232b; Wie ein Jeglicher seiner Bosheit oder Frömmkeit entgilt oder geneußt. 233a; Daß sie der Mutter Unglücks und Elends e. und tragen müssen. 381a; Dazu entgiltst du meiner gar nicht [hast durch mich gar keinen Schaden]. Schaidenreißer 76a; Kinder sollen des Vaters nicht e. Zinkgräf 1, 339 etc. Im Allgm. veralt., doch z. B. noch: Ihr solltet mein genießen, ihr entgeltet mein. Simrock Nib. 2112; Deß entgalten sie voll. 858b. d) (mundartl.) refl.: Billig sei es auch nicht, daß seinetwegen Alle sich e. sollten. Gotthelf G. 348.
Anm. Das Passiv ist ugw., doch füglich zu bilden: So wird die Schuld entgolten (gebüßt), vgl. Ver-g. Mít-, intr.: Etwas mitumfassend gelten [1f]. Ver-, tr.: 1) Etwas wieder erstatten, für Etwas zum Ersatz, Etwas von demselben Werth geben (veralt). 2. Mos. 21, 36. 2) bezahlen; eine Schuld, Etwas, wozu man verpflichtet ist, entrichten (mundartl., ver- alt., s. 3): 1. Sam. 6, 3; Den Zehnten v. etc. Vgl. Vergülten. Auch: Die Barren der Wahrheit .. sind nicht dienlich, um die kleinen Bedürfnisse der Unbemittelten damit zu v.; diese Brauchbarkeit hat nur das ausgemünzte Wissen. Börne 2, 106 etc.
3) gw. übertr. zu 2: Einem Etwas als das seinem Thun, dem von ihm Ausgegangnen Entsprechende zukommen lassen, ihm sein Thun so erwidern: Einem Gleiches mit Gleichem, Böses mit Bösem, Gutes mit Bösem, Wohlthaten mit Undank v. (s. a); Gott vergelte ihm das Gute, das Böse —, was er mir gethan; Gott vergilt dem Menschen, darnach er verdienet hat. Hiob 34, 11; Dem Menschen wird vergolten, nachdem seine Hände verdienet haben. Spr. 12, 14; Vergilt uns nicht nach unserer Missethat. Ps. 103, 10; Sie vergalt Liebe um Liebe. Chamisso 4, 270; Der fortan | Freund, wie ich, dir sei und Das v., | was ich leider! nur verdanken kann. Göckingk 1, 221; Belohnt er Ihre Mühe? Seine Freude | vergilt er Ihnen. Sch. 339a etc.
a) Dazu: Wider-v.: Man kann Gutes mit Bösem v., aber nur: mit Gutem wider-v. etc. Vgl. (veralt.) Widergelten, z. B. Uhland V.
b) Seltnere Fügungen: Vertilgen ihn, v–d ob dem frisch vergoßnen Blute. WHumboldt 3, 101; Ob er .. Rache vergelt’ in der Wohnung. V. Od. 1, 269 [vergeltend, Rache übe] etc. Auch (s. 2): Sie vermißten Viere; der Schade war zu tragen, | sie waren wohl vergolten [bezahlt, gerächt]. Simrock Nib. 1559 etc.
c) das Partic. auch mit „un“: Mark. 9, 41; Schlagen zu sehen unvergoltene Wunden. Sch. 162a; Ein künftiges Leben, wo .. Alles, was hier unvergolten blieb, vergolten werden wird. W. 17, 167.
d) Der Vergelter, Einer der vergilt, z.B. Gott. Sir. 3, 34; 35, 13 etc.; Daß einmal zu Jenen Odysseus käm’ ein Vergelter. V, Od. 5, 24 etc. Auch fem.: Vergelterin, ich fodre meinen Lohn. Sch. 21a.
e) Vergeltung: das Vergelten; Das, wodurch Etwas vergolten wird, Strafe, Belohnung (z. B. ein Trinkgeld etc.); auch: eine vergeltende Macht: Es gibt eine V. (vgl. Nemesis); Gott heißt V. in der Weltgeschichte. Chamisso 4, 57 etc. Recht der Wider-V. [jus talionis, Gleiches mit Gleichem zu erwidern]; Rach und Widergeltung. Stumpf 380a etc.